Hiermit ordne ich gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:
In der Ortsdurchfahrt Lang-Göns, insbesondere in den Gemeindestraßen Am Mühlberg, Moorgasse, Obergasse, Breitgasse und Schmittgraben die Parkmarkierungen und Beschilderung nach dem Parkkonzept an.
Die Parkmarkierungen und vorhandene Beschilderungen sind nicht mehr aktuell und die Parkflächen nicht mehr zeit- und verkehrsgerecht verteilt. An einigen Stellen bestand bisher keine Regelung und das Parken auf dem Gehweg wurde geduldet. Gefahrensituationen sollen durch die Regelung vermieden werden.