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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung Grundsteuer C

1. Satzung

zur Änderung der

Hebesatzsatzung für die Grundsteuer C

der Gemeinde Langgöns

vom 11.12.2025, veröffentlicht im Amtsblatt am 18.12.2025

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), des § 13 des Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) vom 24.12.2021. (GVBl. 2021 S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 3b des Gesetzes vom 27. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 22) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns am 21. Mai 2026 folgende

Änderungssatzung

beschlossen:

Artikel I

Paragraph 2 wird wie folgt geändert:

„Die Hebesätze für die Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke werden wie folgt

festgesetzt:

  1. 1. Ab dem Ende des Jahres des Eintritts der Baureife bis zum Ende des 3. Jahres nach Eintritt der Baureife werden die Grundstücke von der Grundsteuer C verschont. Es bleibt bei der Erhebung der Grundsteuer B für diese Grundstücke.
  2. 2. Ab Beginn des 4. Jahres beträgt der Hebesatz 2.375 v.H.

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Langgöns, den 21.05.2026

Der Gemeindevorstand
(Reusch)
Bürgermeister