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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns Bebauungsplan „Mehrzweckplatz“ im Ortsteil Dornholzhausen hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan „Mehrzweckplatz“ im Ortsteil Dornholzhausen

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer Sitzung am 18.04.2024 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Mehrzweckplatz“ beschlossen.

Planziele sind:

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Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf „Festplatz“

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Festsetzung einer Fläche für Sportanlagen „Sportplatz“

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Erhaltung der Gehölzbestände

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Sicherung der Einbindung in das landschaftliche Umfeld.

Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Sportplatzes sowie die Sicherung des bestehenden Festplatzes und damit die Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung sowie der öffentlichen Belange Sport und Freizeit.

Der Geltungsbereich mit einer Fläche von 17.060 m² umfasst die Flurstücke 12, 18 teilweise, 102/1 teilweise, 118, 119 und 120 in der Flur 17, Gemarkung Dornholzhausen. Die Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Langgöns.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen

vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024

auf der Homepage der Gemeinde Langgöns unter https://www.langgoens-web.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-bauen/bauleitplanung veröffentlicht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird bekanntgemacht, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

1.

Umweltbericht mit

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Darstellung und Berücksichtigung der in Fachgesetzen und -plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

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Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrade der Umweltprüfung

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Bestandsaufnahme der von der Planung voraussichtlich erheblich betroffenen Umweltbelange (Schutzgebiete, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Mensch und Gesundheit sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter)

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Prüfung und Bewertung der voraussichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter

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Ermittlung des Eingriffes in Natur und Landschaft (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) mit Darlegung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

2.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Untersuchung und Bewertung der Tiergruppen Fledermäuse, Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Käfer, Libellen und Tagfalter sowie Festlegung von Artenschutzmaßnahmen

3.

FFH-Vorprüfung zum angrenzenden Natura2000-Gebiet „Wehrholz“

4.

Orientierende umwelttechnische Untersuchung auf schadstoffbelastende Einbaumaterialien und Bewertung hinsichtlich möglicher schädlicher Bodenveränderungen im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch und Grundwasser

5.

Umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen:

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Grundwasserschutz, Abwasser, Oberflächengewässer

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Kampfmittel

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Hinweise zum Artenschutz

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Regionaler Grünzug

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Landschaftsschutzgebiet

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Biotopkartierung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

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Pflanzliste

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Einzäunung

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Bodendenkmäler

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Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten)

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Immissionsschutz

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Landwirtschaft.

Es wird darauf hingewiesen,

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dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

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dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können,

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dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

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dass die Planunterlagen in Papierform in der Gemeindeverwaltung Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, Raum U 5, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 17.00 bis 19.00) sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen.

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Weitere Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung beraten und entschieden.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurden nach § 4b S. 1 BauGB einem privaten Planungsbüro übertragen.

Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Gemeinde Langgöns sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Gemeindeverwaltung Langgöns bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen.

Langgöns, 1. Juli 2024

Der Gemeindevorstand
Marius Reusch
Bürgermeister