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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 27/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Grabmalprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Langgöns

Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde Langgöns dazu verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf ihren Friedhöfen einmal jährlich zu überprüfen. Diese Überprüfung soll die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher gewährleisten.

Am 6. August 2024 werden daher alle Grabmale durch die Firma BSK Torsten Köster auf ihre Standfestigkeit überprüft. (Der angegebene Termin erfolgt vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen)

Die Prüfung erfolgt mit modernsten geeichten Geräten, bei der das Grabmal einem bestimmten Druck standhalten muss. Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden schriftlich benachrichtigt. Die festgestellten Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten beseitigen zu lassen.

Bei unmittelbar drohender Gefahr ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen vorläufig zu sichern oder zu entfernen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass nicht nur die Friedhofsverwaltung verpflichtet ist, die Standsicherheit der Grabmale zu überwachen. Jeder Nutzungsberechtigte einer Grabstätte ist dafür verantwortlich, dass das Grabmal dauernd in einem standsicheren und guten Zustand ist.