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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Langgöns

vom 28.11.2013

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl 2025 Nr. 24), §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 2013, 134), in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2, §§ 4 bis 7 und 9 bis 13 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2010 (GVBl. I 2010, 18) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl I S. 78, 81), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns in ihrer Sitzung am 26. Juni 2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

Paragraph 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Nr. 21

21.

Erteilung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts, für jedes Grundstück

40

Nr. 32

32

Zustimmung zur Verlegung neuer und Änderung bereits vorhandener Telekommunikationslinien gem. § 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz

Nach Zeitaufwand siehe Abs. 2

Nr. 35

35

entfallen

Nr. 36

36

entfallen

Nr. 37

37

entfallen

Nr. 38

38.

Für die von einer Bauherrschaft beantragte oder gewünschte Mitteilung nach § 64 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 HBO oder nach Anlage 2 zu § 63 HBO, Abschnitt V 1 Satz 3

50

Nr. 43

43

Durchführung des jagdrechtlichen Vorverfahrens nach § 36 HJagdG, die Gebühren können auch festgesetzt werden, wenn das Verfahren nicht zu Ende geführt worden ist (Auslagen, insbesondere Reisekosten und Gebühren der zum Schätzen bestellten Personen, sind als Auslagen neben dieser Gebühr zu erheben)

nach Zeitaufwand siehe Abs. 2

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Langgöns, den 26.06.2025

Der Gemeindevorstand
(Reusch)
Bürgermeister