zuletzt geändert am 15.07.2024
Aufgrund der §§ 25, 26, 27, 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 31) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), der §§ 1 bis 6 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 03. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 107) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns in ihrer Sitzung am 26.06.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Paragraph 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
„1. Die Betreuungszeiten werden wie folgt festgelegt:
Frühmodul 7:00 - 8:00 Uhr
U3-Basismodul: 8:00 - 13.00 Uhr
15:00 Uhr-Modul: 13:00 - 15:00 Uhr
16:00 Uhr-Modul: 15:00 - 16:00 Uhr
17:00 Uhr-Modul: 16:00 - 17:00 Uhr
Frühmodul 7:00 - 8:00 Uhr
Ü3-Basismodul: 8:00 - 13.00 Uhr
15:00 Uhr-Modul: 13:00 - 15:00 Uhr
16:00 Uhr-Modul: 15:00 - 16:00 Uhr
17:00 Uhr-Modul: 16:00 - 17:00 Uhr
Mittwochs sind alle Einrichtungen ab 16.00 Uhr geschlossen.
Während der Ruhezeit in den Kindertagesstätten können Kinder nicht abgeholt werden.
Die Betreuungszeiten der Kitas beschränken sich auf den Zeitraum von Montag bis Freitag.
2. Entsprechend der Altersklasse ist das U3-Basismodul oder das Ü3-Basismodul als Pflichtmodul rechtzeitig vor Beginn für das gesamte Kindergartenjahr zu buchen; dies gilt auch für die übrigen Module. Allerdings ist dabei für die einzelnen Wochentage eine unterschiedliche Modulwahl möglich. Das 16:00 Uhr-Modul kann nur in Verbindung mit dem 15:00 Uhr-Modul gebucht werden. Das 17:00 Uhr-Modul kann nur in Verbindung mit dem 16:00 Uhr-Modul gebucht werden.
Bei der Betreuung von Kleinkindern erfolgt mit Vollendung des dritten Lebensjahres automatisch eine Umbuchung vom U3-Basismodul in das Ü3-Basismodul ohne das es einer entsprechenden Umbuchung der Eltern bedarf.
Sobald ein Kind zusätzlich zum Basismodul im 15:00 Uhr Modul angemeldet wird, ist es zwingend zum Mittagessen anzumelden und die entsprechende Gebühr gemäß der Gebührensatzung zu entrichten.
Um abweichend von der Jahresbuchung den verschiedensten Lebenssituationen der Eltern Rechnung zu tragen, kann zur flexibleren Buchung der Module ein Gutscheinheft gegen Gebühr erworben werden. Das Gutscheinheft berechtigt zur Inanspruchnahme von insgesamt 10 Modulstunden, wobei die Module jeweils komplett gebucht werden müssen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass das gewünschte Modul bereits in der jeweiligen Kindertagesstätte angeboten wird und die Anzahl der bereits gebuchten Plätze noch nicht die gesetzlich zulässige Höchstzahl erreicht hat.
Die Anmeldung eines zusätzlichen Mittagessens muss bis morgens 8:00 Uhr des jeweiligen Tages erfolgen. Das Gutscheinheft wird für das jeweilige Kind ausgestellt und ist nicht übertragbar. Über das Zustandekommen von Modulen wird im Einzelfall nach Buchungszahlen in der Einrichtung entschieden.
3. Eine kostenlose Veränderung der Jahresbuchung ist einmal pro Kalenderhalbjahr bis zum 15. eines Monats zum Monatsanfang des Folgemonats möglich. Weitere Umbuchungen innerhalb eines Kindergartenjahres sind gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr möglich.“
Diese Änderungssatzung tritt ab dem 01.09.2025 in Kraft.
Langgöns, den 26.06.2025