Der Bewerber unter Nr. 8 des Wahlvorschlages der CDU, Herr Frank Menges, St.-Ulrich-Ring 11, 35428 Langgöns, hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass er als Mitglied des Ortsbeirates Lang-Göns ausgeschieden ist.
Ich stelle weiterhin fest, dass
Herr Malte Luh, Obergasse 24 A, 35428 Langgöns
Frau Lisa-Marie Menges, St.-Ulric-Ring 11, 35428 Langgöns
Frau Jean Agarwal-Diehl, Nelkenstraße 49, 35428 Langgöns
Frau Hannelore Rzehak, Am Mühlberg 3, 35428 Langgöns
nachrücken würden, aber jeweils auf ihr Mandat verzichten.
Ich stelle somit fest, dass
Herr Lars Müller, Geschwister-Scholl-Straße 33, 35428 Langgöns
als nächster noch nicht berufener Bewerber unter Nr. 4 des Wahlvorschlages der CDU als Ortsbeiratsmitglied in den Ortsbeirat Lang-Göns nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns/Lang-Göns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 – 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, einzureichen.
Langgöns, den 25.06.2026