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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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6. Änderung der Bürgerhaussatzung

6. Satzung

zur Änderung der

Satzung über die Benutzung der Bürgerhäuser der Gemeinde Langgöns

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) und der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns in ihrer Sitzung am 25.06.2026 nachstehende

Änderungssatzung

beschlossen:

Artikel I

§ 1 wird wie folgt abgeändert:

Die Gemeinde Langgöns stellt die nachstehenden Bürgerhäuser als öffentliche Einrichtung, zur Förderung des öffentlichen Wohles und allgemeinen Benutzung, zur Verfügung und betreibt diese.

FOLGENDE EINRICHTUNGEN STEHEN ZUR ZEIT ZUR VERFÜGUNG:

Bürgerhaus Cleeberg, Bürgerhaus Dornholzhausen, Bürgerhaus Espa, Bürgerhaus Langgöns, Bürgerhaus Niederkleen, Dorfgemeinschaftshaus Oberkleen, Treffpunkt Alte Feuerwehr.

Diese Satzung ist ebenfalls anzuwenden auf die vorhandenen Unterrichts-/Aufenthalts-/Gruppenräume in den sonstigen gemeindeeigenen Gebäu-den [Turnhalle Niederkleen, Feuerwehrgerätehäuser, Sporthallen, Kindergärten, u.a.], wenn dort öffentliche Veranstaltungen von Vereinen/Gruppen durchgeführt werden.

Artikel II

§ 5 wird wie folgt abgeändert:

(1)

Die Gemeinde übergibt vor Veranstaltungsbeginn die zugesagten Räume in gebrauchsfähigem und ordnungsgemäßen Zustand an den Benutzer. Die ordnungsgemäße Übergabe sowie die Zählerstände von Strom, Wasser, Gas bzw. Heizöl sind schriftlich zu bestätigen.

(2)

Den Weisungen des Hausmeisters hat der Benutzer in jedem Falle nachzukommen.

(3)

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.

(4)

Festgestellte Mängel und Schäden sind vom Benutzer unverzüglich dem Hausmeister anzuzeigen bzw. schriftlich zu bestätigen. Schäden werden auf Kosten des Benutzers erhoben. Eine nach § 4 Abs. 3 geleistete Sicherheitsleistung kann bis zur Beseitigung der Schäden zurückbehalten und mit den entstandenen Kosten verrechnet werden.

(5)

Im Bürgerhaus Lang-Göns muss eine gewünschte Nutzung des Aufzuges mit Buchung des Bürgerhauses angemeldet werden. Vor Nutzung muss eine Einweisung durch den Hausmeister erfolgen.

Artikel III

§ 6 Abs. 7 wird wie folgt abgeändert:

Für die Reinigung der Zapfanlagen wird eine Reinigungspauschale von 25,- € je Veranstaltung erhoben, sofern diese genutzt wird. Eine gewünschte Benutzung ist bei Buchung anzumelden.

Artikel IV

§ 8 entfällt

Artikel V

§ 9 wird wie folgt abgeändert:

(1)

Die Benutzungsgebühren und Nebenkosten richten sich nach Anlage 1 zu dieser Satzung.

(2)

Die Pauschalpreise enthalten die Nebenkosten für Strom, Öl/Gas, Wasser und Kanal, sowie Restmüll (maximal 120 Liter). Der anfallende Müll ist durch die Benutzer getrennt zu sammeln. Kompostierbare Abfälle und gelbe Säcke sind durch die Nutzer selbst zu entsorgen.

(3)

In den Benutzungsgebühren für die Buchungskombinationen, die Küchenräume beinhalten, ist eine Pauschale für Geschirrbrüche inkludiert. Bei Beschädigungen oder Verlusten in außergewöhnlichem Umfang (mehr als 10 % des zur Verfügung gestellten Geschirrs), werden die benötigten Neuanschaffungen/Reparaturen in Rechnung gestellt.

(4)

Für Trauerfeiern wird die Miete nur hälftig berechnet, hinzu kommen die Nebenkosten.

Artikel VI

§ 10 entfällt

Artikel VII

§ 11 Abs. 1 wird wie folgt abgeändert:

(1)

Auf die sich nach § 9 in Verbindung mit der jeweiligen Nutzfläche der Veranstaltungs- und Nebenräume ergebenden Benutzungsgebühren wird eine Gebührenermäßigung wie folgt gewährt:

a)

für Ortsvereine und zu Familienfeiern von Einwohnern der Gemeinde sowie von deren Verwandten I. Grades, die nicht in Langgöns wohnen, von

75 %

b)

für in der Gemeinde Langgöns organisierte Parteien und Wählergruppen

100 %

c)

für örtliche und überörtliche Versammlungen und Kundgebungen ohne geselligen Charakter von

75 %

d)

für ortsansässige Unternehmen

75 %   

e)

für die in Langgöns ansässigen Schulen

100 %

Artikel VIII

§ 11 Abs. 2, 3 und 4 entfallen

Artikel IX

§ 11 Abs. 5 wird wie folgt abgeändert:

(5)

Auf die sich nach § 9 ergebenden Benutzungsgebühren und Ersatzleistungen wird eine Gebührenermäßigung von    100 %

gewährt für

a)

Fraktionssitzungen, Versammlungen und Wahlkundgebungen auf örtlicher Ebene ohne geselligen Charakter der in der Gemeinde Langgöns organisierten Parteien und Wählergruppen,

b)

die Durchführung von Proben zur Vorbereitung von Veranstaltungen oder regelmäßiger Übungsstunden, mit Ausnahme von § 10 c und Telefonbenutzung.

75 %

Artikel X

§ 11 Abs. 6 wird wie folgt abgeändert:

(6)

Alle Vereine werden die sich nach § 9 und den vorstehenden Absätzen 1 - 3 errechneten Benutzungsgebühren bei maximal drei öffentlichen Veranstaltungen mit Eintrittsgeld um den verbleibenden Rest in voller Höhe ermäßigt.

Artikel XI

§ 12 Abs. 2 wird wie folgt abgeändert:

(2)

Benötigt ein Benutzer mehr Geschirr oder Mobiliar, als in der betreffenden Buchungskombination zur Grundausstattung vorhanden ist, so hat er sich dieses selbst zu beschaffen, evtl. aus einer anderen gemeindlichen Einrichtung nach Abs. 1.

Wird das zusätzliche Geschirr oder Mobiliar durch die Gemeinde von einem Privatverleiher beschafft, so hat der Benutzer die entstehenden Kosten der Gemeinde in voller Höhe zu ersetzen.

Wird zur Beschaffung gemeindliches Personal eingesetzt, so sind neben den Leihgebühren auch die Fahrtkosten vom Benutzer zu entrichten.

Artikel XII

Die Satzung wird neu durch Anlage 1 ergänzt:

Anlage 1 zur Bürgerhaussatzung

Pro Buchungstag fallen folgende Kosten an:

Benutzungsgebühren inkl. Leihgebühr für das Geschirr

Nebenkostenpauschale

Gas/ Öl, Strom, Wasser

Bürgerhaus Lang-Göns

Kombination 1

(Großer Saal, Kleiner Saal, Bühne, Küche, Theke, Foyer)

1497,00 € inkl. USt.

180 € inkl. USt.

Kombination 2

(Kleiner Saal, Küche, Theke)

433,00 € inkl. USt.

60,00 € inkl. USt.

Kombination 3

(Partnerschaftssaal, Empore, Teeküche, Theke)

343,00 € inkl. USt.

36,00 € inkl. USt.

Bürgerhaus Dornholzhausen

Kombination 1

(Thekensaal, Küche, Theke)

347,00 € inkl. USt.

54,00 € inkl. USt.

Kombination 2

(Bühnensaal, Thekensaal, Bühne, Theke, Küche)

665,00 € inkl. USt.

78,00 € inkl. USt.

Kombination 3

(Bühnensaal, Thekensaal, Gruppenräume, Bühne, Küche, Theke)

793,00 € inkl. USt.

180,00 € inkl. USt.

Kombination 4

(Thekensaal, Gruppenräume, Küche, Theke)

476,00 € inkl. USt.

114,00 € inkl. USt.

Bürgerhaus Niederkleen

Kombination 1

(Thekensaal, Küche, Theke)

443,00 € inkl. USt.

72,00 € inkl. USt.

Kombination 2

(Thekensaal, Bühnensaal, Küche, Theke, Bühne)

768,00 € inkl. USt.

131,00 € inkl. USt.

Dorfgemeinschaftshaus Oberkleen

Kombination 1

(Großer Saal, Kleiner Saal, Küche, Theke)

433,00 € inkl. USt.

78,00 € inkl. USt.

Kombination 2

(Kleiner Saal, Küche, Theke)

158,00 € inkl. USt.

36,00 € inkl. USt.

Bürgerhaus Cleeberg

Kombination 1

(Mittlerer Saal, Gruppenraum, Küche, Theke)

483,00 € inkl. USt.

66,00 € inkl. USt.

Kombination 2

(Gruppenraum, Mittlerer Saal, Bühnensaal, Bühne, Küche, Theke, Raucherraum)

836,00 € inkl. USt.

84,00 € inkl. USt.

Kombination 3

Gruppenraum, Küche, Theke

290,00 € inkl. USt.

36,00 € inkl. USt.

Bürgerhaus Espa

Kombination 1

(Thekensaal, Saal 2, Küche, Theke)

351,00 € inkl. USt.

36,00 € inkl. USt.

Kombination 2

(Thekensaal, Küche, Theke)

186,00 € inkl. USt.

30,00 € inkl. USt.

Trauerfeiern

möglich in jedem Bürgerhaus

½ Benutzungsgebühr je nach Bürgerhaus und gewählter Raum-Kombination

Je nach Bürgerhaus und gewählter Raum-Kombination

TreffPunkt Alte Feuerwehr

Komplettbuchung

307,00 € inkl. USt.

36,00 € inkl. USt.

Artikel XIII

Diese 6. Änderungssatzung tritt zum 01.07.2026 in Kraft.

Langgöns, den 25.06.2026

Der Gemeindevorstand
(Reusch)
Bürgermeister