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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Sondergebiet Erneuerbare Energien-Solar

Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns;

Bebauungsplan „Sondergebiet Erneuerbare Energien - Solar“,

Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Erneuerbare Energien - Solar“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Erneuerbare Energien - Solar“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. In der Sitzung am 26.06.2025 wurden die Vorentwürfe des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Lang-Göns, nördlich des Gemeindezentrums an der Bundesautobahn A45 sowie der Bahnstrecke Kassel – Frankfurt. Innerhalb des Gemeindegebietes ist die Fläche am nordöstlichen Ortsrand zu verorten. Sie grenzt im Norden und Osten an die Stadt Linden sowie südlich an bestehende Waldflächen und westlich an weitere Grünlandnutzung. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 94, 95 und 96 und 105 (teilweise) in der Flur 4, Gemarkung Lang-Göns.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von insgesamt 8,5 ha und ist der Bekanntmachung beigefügt.

Der Bereich des Plangebietes ist derzeit bauplanungsrechtlich als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB zu bewerten. Freiflächenphotovoltaikanlagen sind bis zu einer Entfernung von 200 m entlang von Autobahnen oder Schienenwegen als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich auch ohne eine entsprechende Bauleitplanung zulässig. Nur ein Teilbereich der Fläche liegt innerhalb des vorgenannten Privilegierungs-Korridors. Aus diesem und weiteren Gründen möchte die Langgöns-OVAG Naturenergie GmbH die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage über die Aufstellung eines Bebauungsplans schaffen.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Zielsetzung für das Plangebiet des Bebauungsplans „Sondergebiet Erneuerbare Energien - Solar“ besteht in der planungsrechtlichen Ermöglichung der Errichtung eines Solarparks. Geplant ist die Errichtung von aufgeständerten Solarmodulen sowie den erforderlichen Nebenanlagen wie Trafostationen und Wechselrichter.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der gemeindliche Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Sondergebiet Erneuerbare Energien - Solar“ sowie der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag werden in der Zeit vom

Montag, 14.07.2025 bis einschließlich Freitag, 15.08.2025

im Internet wie folgt veröffentlicht:

Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Langgöns wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, während der Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

Donnerstag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@langgoens.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (schriftlich oder zur Niederschrift). Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Langgöns, 07.07.2025

Der Gemeindevorstand
Marius Reusch
Bürgermeister

Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Sondergebiet Erneuerbare Energien - Solar“ (unmaßstäblich)

Lage des räumlichen Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Erneuerbare Energien - Solar“ (unmaßstäblich)