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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Vereinszuschüsse

Jahresmeldebogen 2024 für Vereine

nach den Vereinsförderungs-Richtlinien

Zum Jahresbeginn ist es erforderlich, dass uns zur Gewährung von Zuschussbeträgen der oben genannten Jahresmeldebogen eingereicht wird. Vereine mit einer bei der Gemeinde Langgöns hinterlegten E-Mail-Adresse geht der Bogen unaufgefordert auf elektronischem Wege zu. Vereine ohne bekannte Verbindung können dies noch bis zum 28.02.2024 bei Frau Messerschmidt (Tel: 06403 902013; E-Mail c.messerschmidt@langgoens.de) nachholen. Alle anderen Vereine nutzen bitte das umseitig abgedruckte Formular oder laden es von unserer Homepage herunter. Die Rücksendung erbitten wir bis zum

28.02.2024

da diese eine Ausschlussfrist ist.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Auszahlung der Jahreszuschüsse eine freiwillige Leistung darstellt und diese erst nach der Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 durch die Kommunalaufsicht erfolgen darf. Ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht nicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Reusch
Bürgermeister