Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer Sitzung am Donnerstag, den 20. Juli 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Freitag, den 28. Juli 2023 bis Freitag, den 04. August 2023 während der Dienststunden im Rathaus Langgöns - Zimmer O 7 -, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll, im Rathaus der Gemeinde Langgöns (Zimmer O10), St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Wir bitten möglichst um Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06403-902014 oder per email m.zimmermann@langgoens.de.
Langgöns, den 21. Juli 2023