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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 30/2025
Gestaltung Innenteil Seite 2
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Neue Sportförderung stößt auf große Resonanz

Erster Kreisbeigeordneter und Sportdezernent Christopher Lipp überreichte Bescheide an die geförderte Vereine, hier die HSG Kleenheim-Langgöns

Erster Kreisbeigeordneter und Sportdezernent Christopher Lipp überreichte Bescheide an die geförderte Vereine, hier den TSV Langgöns.

Seit Jahresbeginn haben bereits 15 Vereine von insgesamt fast 10.000 Euro für sportliche Zwecke profitiert

Landkreis Gießen. Sportgeräte, ein Schnuppertraining, die Übungsleiterausbildung oder eine Wochenendfreizeit für die Jugendmannschaft – für solche vielfältigen Zwecke nutzen Sportvereine im Landkreis Gießen die neue Sportförderrichtlinie, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Allein bis Mitte Juli haben nun 15 Vereine von insgesamt knapp 10.000 Euro Förderung profitieren können. Die Förderrichtlinie war in enger Abstimmung mit dem Sportkreis entstanden und vom Kreistag verabschiedet worden.

Erster Kreisbeigeordneter und Sportdezernent Christopher Lipp überbrachte in den vergangenen Wochen Förderbescheide an die JSV Lehnheim, den TV 07 Watzenborn-Steinberg, den SV 1949 Hattenrod, den FC Großen-Buseck, die TSG Alten-Buseck, den TSV Lang-Göns 1898, den TC Annerod, den RSV Launsbach, den Regatta-Verein Gießen, die HSG Kleenheim-Langgöns, den TSV Albach, den Radfahrverein Germania Hungen, den Segelclub Inheiden, den TV „Gut Heil“ Dornholzhausen und die TSG Blau-Gold Gießen. Je nach Antrag und Nutzungszweck erhielten die geförderten Vereine bis zu 500 Euro Zuschuss. Einige Vereine konnten je nach Sparte und Nutzungszweck gleich mehrmals profitieren.

Vereine haben über die Fördermöglichkeiten mitdiskutiert

„Mit unserer neuen Sportförderrichtlinie möchten wir die Arbeit der Sportvereine im Landkreis Gießen künftig noch besser fördern“, sagt Sportdezernent Lipp. „Auch wenn die einzelnen Beträge vergleichsweise niedrig sind, kann jeder einzelne einen Beitrag zur Unterstützung der täglichen Arbeit und des ehrenamtlichen Engagements in den Vereinen leisten. Das breite Angebot unserer Vereine im Bereich von Sport und Bewegung sowie das dahinterstehende Engagement vieler Aktiver ist einzigartig und verdient unsere größtmögliche Unterstützung. Dazu möchten wir mit der Sportförderrichtlinie einen Beitrag leisten.“

Die Sportförderrichtlinie fasst seit diesem Jahr erstmals Förderungen des Landkreises für die Sportvereine und Schulen transparent und verständlich zusammen und erweiterte diese unter anderem um Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Bereich der Übungsleiterausbildung. Die Möglichkeiten wurden mit Vereinen auch während der ersten Sportkonferenz des Landkreises im vorigen Jahr diskutiert. Nach wie vor stellt der Landkreis Gießen die kreiseigenen Turn- und Sporthallen sowie die dazugehörigen Geräte den Sportvereinen zur sportlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung.

Das Team Sport der Kreisverwaltung berät und unterstützt Sportvereine auch bei der Beantragung von weiteren Fördermitteln des Landes Hessen. Mehr Informationen gibt es unter https://www.lkgi.de/sportfoerderung/ oder bei Friederike Heinl, Telefon 0641 9390-1676, E-Mail: sport@lkgi.de