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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde LanggönsBebauungsplan „Herrnacker" im Ortsteil Oberkleenhier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan „Herrnacker" im Ortsteil Oberkleen

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung hat am 20. Juli 2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Herrnacker“ im Ortsteil Oberkleen beschlossen. Die Planung soll einen Beitrag dazu leisten, der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum wie auch nach Flächen für die mittelständische Wirtschaft durch ein ausreichendes Flächenangebot auch außerhalb der Kerngemeinde Langgöns Rechnung zu tragen. Planziel ist die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung.

Neben der Ausweisung von Bauflächen werden Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zum Ausgleich der durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe festgesetzt. Der gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB aufgestellte Umweltbericht ist Gegenstand der Begründung des Bebauungsplans. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.

Das Plangebiet umfasst im Teilgeltungsbereich I die Flurstücke 124/2, 184, 185, 186, 187 (teilweise) und 125 (teilweise) in Flur 3 des Ortsteils Oberkleen:

und im Teilgeltungsbereich II die zugeordnete Fläche zum Ausgleich planbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft in der Gemarkung Langgöns, Flur 13 Nr. 5/7 (tlw.).

Diese externe Kompensationsmaßnahme stellt einen Teil der 2019 anerkannten Ökokontomaßnahme „Wehrholz“ (Stilllegung von Waldflächen) dar und befindet sich zwischen den Ortslagen von Langgöns und Niederkleen südlich der Landesstraße L 3232. Dem Bebauungsplan wird in der Waldabteilung 315 A-1 eine Fläche in der Größenordnung von 3.822 m² zugeordnet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht mit Artenschutzprüfung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

21. August 2023 bis 22. September 2023

während der Sprechstunden der Gemeindeverwaltung:

Montag bis Freitag  — 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag  — 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wie auch der Entwurf des Bebauungsplanes „Herrnacker“ mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht mit Artenschutzprüfung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zusätzlich unter www.seifert-plan.com, auf der Homepage der Gemeinde Langgöns unter https://www.langgoens-

web.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-bauen/bauleitplanung und unter https://bauleitplanung.hessen.de/ während der oben genannten Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

An umweltbezogenen Informationen stehen zur Verfügung:
  • Der Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Grünordnungsplan und artenschutzrechtlicher Prüfung (ASP) - mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH, VS), Landschaft, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Immissionen, Klima und Luft, Wasser und Boden sowie Kultur und sonstige Sachgüter, differenziert nach Bestandsbeschreibung und Bewertung sowie der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit Festlegung der Kompensationsflächen

  • die vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, unterteilt nach den Themenblöcken: - Hinweise auf Erläuterungen zur Verfügbarkeit und Entwicklungsfähigkeit von Möglichkeiten zur Innenentwicklung und Nachverdichtung sowie zur Beschreibung des geplanten Monitoring-Konzeptes (RP Gießen, Obere Landesplanungsbehörde und Bauleitplanung),

  • Aussagen zum vorsorgenden und zum nachsorgenden Bodenschutz mit allgemeinen Hinweisen zu den Themen Klimawandel und Starkregen (Dezernat 41.1, RP Gießen),

  • Hinweise auf den Artenschutz, die Flora und zur Lichtverschmutzung (FD Naturschutz, Landkreis Gießen),

  • Hinweis auf den Grundwasserschutz und das Abwasser (FD Wasser- und Bodenschutz, Landkreis Gießen),

  • Hinweise auf den Brandschutz (FD Gefahrenabwehr, Landkreis Gießen),

  • Aussagen und Hinweise zur Landwirtschaft (Amt für den ländlichen Raum, Lahn-Dill-Kreis),

  • Abwassertechnische Hinweise zu Entwässerungsanlagen und zur Hydraulik (Wasserverband Kleebach).

Hinweis gem. § 44 Abs. 5 BauGB, Entschädigungsansprüche

Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte eine Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Weitere Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung beraten und entschieden.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurden nach § 4b S. 1 BauGB einem privaten Planungsbüro übertragen.

Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Gemeinde Langgöns sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler - insbesondere der elektronischen Verfälschung - kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Gemeindeverwaltung Langgöns bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen.

Langgöns, den 08.08.2022

Der Gemeindevorstand
Marius Reusch
Bürgermeister