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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns

Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Herrnacker" im Ortsteil Oberkleen

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung hat am 20. Juli 2023 die öffentliche Auslegung des Änderungsplans zum Flächennutzungsplan für den Bereich „Herrnacker“ im Ortsteil Oberkleen beschlossen.

Mit der Änderungsplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer gemischten Baufläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB am nordöstlichen Ortsrand von Oberkleen geschaffen werden. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt für den westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Herrnacker“ bereits eine Mischbaufläche dar, an die im Osten eine Fläche für Landwirtschaft angrenzt. Für diesen Teilbereich erfolgt im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans die Umwidmung in eine gemischte Baufläche.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen:

Für den planbedingten Eingriff in Natur und Landschaft ist dem Plangebiet eine externe Kompensationsmaßnahme als Teil der 2019 anerkannten Ökokontomaßnahme „Wehrholz“ (Stilllegung von Waldflächen) in Flur 13 Nr. 5/7 in der Gemarkung Langgöns (Waldabteilung 315 A-1) in einer Größenordnung von 3.822 m² zugeordnet.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht mit Artenschutzprüfung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

21. August 2023 bis 22. September 2023

während der Sprechstunden der Gemeindeverwaltung:

Montag bis Freitag —  08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag —  17.00 bis 19.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wie auch der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Herrnacker“ mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht mit Artenschutzprüfung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zusätzlich unter www.seifert-plan.com, auf der Homepage der Gemeinde Langgöns unter https://www.langgoens-web.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-bauen/bauleitplanung und unter https://bauleitplanung.hessen.de/ während der oben genannten Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz1 UmwRG mit allen Einwendungen zur Änderung des Flächennutzungsplans ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

An umweltbezogenen Informationen stehen zur Verfügung:
  • Der Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Grünordnungsplan und artenschutzrechtlicher Prüfung (ASP) - mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH, VS), Landschaft, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Immissionen, Klima und Luft, Wasser und Boden sowie Kultur und sonstige Sachgüter, differenziert nach Bestandsbeschreibung und Bewertung sowie der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit Festlegung der Kompensationsflächen

  • die vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, unterteilt nach den Themenblöcken: - Hinweise auf Erläuterungen zur Verfügbarkeit und Entwicklungsfähigkeit von Möglichkeiten zur Innenentwicklung und Nachverdichtung sowie zur Beschreibung des geplanten Monitoring-Konzeptes (RP Gießen, Obere Landesplanungsbehörde und Bauleitplanung),

  • Aussagen zum vorsorgenden und zum nachsorgenden Bodenschutz mit allgemeinen Hinweisen zu den Themen Klimawandel und Starkregen (Dezernat 41.1, RP Gießen),

  • Hinweise auf den Artenschutz, die Flora und zur Lichtverschmutzung (FD Naturschutz, Landkreis Gießen),

  • Hinweis auf den Grundwasserschutz und das Abwasser (FD Wasser- und Bodenschutz, Landkreis Gießen),

  • Hinweise auf den Brandschutz (FD Gefahrenabwehr, Landkreis Gießen),

  • Aussagen und Hinweise zur Landwirtschaft (Amt für den ländlichen Raum, Lahn-Dill-Kreis),

  • Abwassertechnische Hinweise zu Entwässerungsanlagen und zur Hydraulik (Wasserverband Kleebach).

Weitere Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung beraten und entschieden.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurden nach § 4b S. 1 BauGB einem privaten Planungsbüro übertragen.

Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Gemeinde Langgöns sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler - insbesondere der elektronischen Verfälschung - kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Gemeindeverwaltung Langgöns bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen.

Langgöns, den 8. August 2023

Der Gemeindevorstand
Marius Reusch
Bürgermeister