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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen Az. 121-091/22-04

Hiermit ordne ich gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:

„In der Holzheimer Straße, Höhe der Hausnummer 14 das Verkehrszeichen 314 Straßenverkehrsordnung, das Zusatzzeichen 1040-33 (2 Std, Di-Fr 8-19h, Sa 8-13h) sowie eine entsprechende Parkplatzmarkierung in diesem Bereich.“

Lang-Göns, 25.08.2022

Der Bürgermeister der Gemeinde Langgöns
als örtliche Ordnungsbehörde
Straßenverkehrsbehörde
Reusch