Aufgrund des § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns in ihrer Sitzung am 21.07.2022 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt beschlossen:
Im Wirtschaftsjahr 2022 wird zur Finanzierung des Nachtrags zum Vermögensplan im Bereich Stromerzeugung ein Kredit in Höhe von 54.920,00 €, für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 1.955.208,00 € sowie für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 772.231,00 € festgesetzt.
Im Bereich Wasser sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.285.817 € und im Bereich Abwasser in Höhe von 2.120.851 € vorgesehen.
IV. Liquiditätskredite werden mit EURO 2.000.000,00 vorgesehen.
Die Stellenübersicht wurde angepasst.
Langgöns, den 13.07.2022
Reusch | Schmidt | Becker |
Bürgermeister | techn. Betriebsleiter | kaufm. Betriebsleiterin |
DIE LANDRÄTIN — Gießen, 4. August 2022
des Landkreises Gießen
- Aufsichts- und Ordnungswesen -
Az.: 14/901-10/09
Für den Nachtragswirtschaftsplan 2022 der Gemeindewerke Langgöns genehmige ich
| I. | gemäß der §§ 115 und 103 HGO den festgesetzten, um 1.923.665,00 Euro erhöhten, Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von |
| II. | gemäß der §§ 115 und 102 HGO den festgesetzten, um 2.626.668,00 Euro erhöhten, Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| III. | gemäß §§ 115 und 109 HGO für den unveränderten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von |
In Vertretung — Siegel
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05. September bis 14. September 2022 im Rathaus der Gemeinde Langgöns, Zimmer O5 öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme telefonisch einen Termin unter der Rufnummer 06403-9020-48.