Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde Langgöns als Friedhofsträger die Aufgabe, alle Grabmale auf deren Standfestigkeit, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe und Krematorien zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.
In der Unfallverhütungsvorschrift ist festgelegt, dass diese Prüfung durch eine Druckprobe an der oberen Breitseite des Grabsteines durchgeführt werden muss. Dies wird ungefähr mit der Kraft ausgeführt, die das Grabmal aushalten muss, wenn sich eine Person dagegen stützt, bzw. wenn sie ausrutscht und dagegen fällt.
| Prüfungstag: Montag, 01. September 2025 | ||
| 1. | Langgöns | 11:00 Uhr |
| 2. | Dornholzhausen | 11:40 Uhr |
| 3. | Niederkleen | 12:00 Uhr |
| 4. | Oberkleen | 12:20 Uhr |
| 5. | Cleeberg | 12:40 Uhr |
| 6. | Espa | 13:00 Uhr |
Die Anfangszeiten können sich geringfügig verändern.
Nutzungsberechtigte einer Grabstätte, die der Prüfung nicht standgehalten haben, werden in den Tagen nach Abschluss der Arbeiten vom Friedhofsamt kontaktiert
Gemeinde Langgöns
Friedhofsverwaltung
35428 Langgöns