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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 35/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen auf den Friedhöfen

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde Langgöns als Friedhofsträger die Aufgabe, alle Grabmale auf deren Standfestigkeit, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe und Krematorien zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.

In der Unfallverhütungsvorschrift ist festgelegt, dass diese Prüfung durch eine Druckprobe an der oberen Breitseite des Grabsteines durchgeführt werden muss. Dies wird ungefähr mit der Kraft ausgeführt, die das Grabmal aushalten muss, wenn sich eine Person dagegen stützt, bzw. wenn sie ausrutscht und dagegen fällt.

Prüfungstag: Montag, 01. September 2025

1.

Langgöns

11:00 Uhr

2.

Dornholzhausen

11:40 Uhr

3.

Niederkleen

12:00 Uhr

4.

Oberkleen

12:20 Uhr

5.

Cleeberg

12:40 Uhr

6.

Espa

13:00 Uhr

Die Anfangszeiten können sich geringfügig verändern.

Nutzungsberechtigte einer Grabstätte, die der Prüfung nicht standgehalten haben, werden in den Tagen nach Abschluss der Arbeiten vom Friedhofsamt kontaktiert

Gemeinde Langgöns

Friedhofsverwaltung

35428 Langgöns