Im letzten Herbst konnten Langgönser Bürgerinnen und Bürger Brennholz bestellen. Bestellt werden konnte Polterholz und Schlagabraum oder Kronenholz.
Die Vergabe des Polterholzes ist mittlerweile abgeschlossen und alle Interessentinnen und Interessenten konnten mit hochwertigem Brennholz versorgt werden. Die Besteller des Kronenholzes mussten bisher auf die Zuteilung warten, da aufgrund des regnerischen Frühjahrs eine zeitgerechte Zuteilung nicht möglich war. Das soll im September nachgeholt werden! Die gute Nachricht vorab: alle vorbestellten Mengen können auch geliefert werden.
Die Zuteilung des Kronenholzes wird in Form einer Versteigerung an die Bevölkerung vergeben. In den Holzeinschlagsgebieten wurden hierzu alle infrage kommenden Kronen nummeriert und zu Losen von 5 bis 10 Raummetern zusammengefasst. Interessentinnen und Interessenten erhalten vorab die Möglichkeit, sich die gebildeten Lose im Wald anzuschauen und vorauszuwählen. Die Gebotsabgabe und Zuschlagserteilung erfolgt dann in einem Raum der Gemeindeverwaltung. Der Versteigerungsort, Beginn der Veranstaltung sowie die jeweiligen Karten zur Orientierung werden nächste Woche im Gemeindeblättchen und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Bei der Versteigerung selbst werden die jeweiligen Losnummern genannt und können anschließend beboten werden. Erfolgt dreimal keine Angebotserhöhung erfolgt der Zuschlag an die/den Meistbietende/n. Das Holzgeld ist sofort in bar zu entrichten! Die Quittung dient gleichzeitig als Holzabfuhrschein und ist bei der Aufarbeitung des Holzes im Wald mitzuführen. Mit der Aufarbeitung kann sofort begonnen werden.
Allgemein gelten die Regeln zur Holzaufarbeitung wie sie bei der Absolvierung der Motorsägensachkunde erlernt worden sein sollten. Im Speziellen sind bei der Aufarbeitung schnittsichere und geprüfte Schuhe und Hosen zu tragen und ein Helm mit Visier und Gehörschutz. Benzinmotorsägen sind mit Sonderkraftstoff und Biokettenöl zu betanken. Biokettenöl ist auch bei der Benutzung von Akkusägen Pflicht.
Gesägt und abtransportiert darf das Holz im Zeitraum von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang. An Sonn- und Feiertagen hat die Arbeit zu ruhen. Der Abtransport mit Fahrzeugen ist erlaubt, darf allerdings nur auf den markierten Rückegassen erfolgen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass nur die ersteigerten Lose aufgearbeitet werden. Die Räuberei in fremden Losen oder das umschneiden von stehenden Bäumen ist nicht gern gesehen und führt bei Nachweis durch den Revierförster zur lebenslangen Brennholzsperre von Gemeindeholz.
Die Aufarbeitung erfolgt in stark erkrankten Wäldern. Trotz umsichtiger Auswahl der Lose können zwischenzeitlich umstehende Bäume oder Baumkronen abgestorben sein und abzubrechen drohen. Bitte beobachten sie ihren Arbeitsraum genau und arbeiten sie nicht unter abgestorbenen Bäumen. Es besteht Lebensgefahr! Achten sie auf einen sicheren Stand und schneiden sich eine sichere Rückweiche frei damit sie eine Gefahrenstelle schnell verlassen können. Arbeiten sie nie allein, sondern mindestens zu zweit, damit bei einem Unfall schnell Hilfe kommt.
Auf eine unfallfreie und lohnende Aufarbeitung des Schlagabraums freut sich