Der Jagdgenossenschaftsvorstand lädt gemäß § 6 der Satzung zur Jagdgenossenschaftshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am
im Sportlerheim am Waldsportplatz in Oberkleen
statt. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft legt der Versammlung einen Entwurf für eine Neufassung der Satzung vor. Diese wird im Vorfeld der Sitzung für 4 Wochen im Rathaus der Gemeinde (St. Ulrich-Ring 13, Langgöns) zur Einsichtnahme ausgelegt.
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Vorstehers |
| 2. | Bericht des Kassierers |
| 3. | Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes |
| 4. | Satzungsneubeschluss |
| 5. | Wahl des neuen Vorstandes nach der neuen Satzung |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtertrages 2024/2025 |
| 7. | Bericht des Jagdpächters |
| 8. | Anträge und Verschiedenes |
Anträge sind 14 Tage vorher an den Vorsitzenden zu richten.
Zugelassen zur Versammlung sind nur Eigentümer, deren Grundstücke zur bejagbaren Fläche des Gemeinschaftlichen Jagdbezirks Oberkleen gehören.
Das Jagdgenossenschaftskataster kann beim Kassierer eingesehen werden.