Landkreis Gießen. Die Ausländerbehörde des Landkreises Gießen erinnert nochmals an die PIK-Registrierung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Wer noch nicht per PIK-Verfahren erfasst wurde, muss dies unbedingt nachholen. Die Frist läuft Ende Oktober ab.
Die PIK-Registrierung ist ein Erfassungs-Verfahren mit biometrischen Fotos und Fingerabdrücken, die mit besonderen Scannern elektronisch abgenommen werden. Diese und weitere Daten werden im Ausländerzentralregister erfasst. Ohne diese vollständige Registrierung können Geflüchtete keinen Aufenthaltstitel bekommen - dieser wiederum ist Voraussetzung dafür, dass sie Sozialleistungen erhalten können.
Die Ausländerbehörde des Landkreises Gießen hat alle Personen angeschrieben, die zur PIK-Registrierung noch einmal in die Verwaltung am Riversplatz kommen müssen. Mehrere Hundert sind bereits nacherfasst worden. In einigen Fällen sind Betroffene aber schwierig zu erreichen. In anderen Fällen stellte sich eine Registrierung als nicht mehr nötig heraus, weil Betroffene zum Beispiel in die Ukraine zurückgereist sind, eine Abmeldung aber noch nicht vorlag. „Darum bitten wir alle, die noch nicht oder nicht vollständig über das PIK-Verfahren registriert sind, sich zu melden“, sagt Landrätin Anita Schneider. „Wer Menschen aus der Ukraine bei sich aufgenommen hat oder im Alltag unterstützt, kann sie gerne darauf hinweisen. Über unsere Ukraine-Hotline können dann Termine vereinbart werden.“
Ebenso erinnert die Ausländerbehörde daran, dass beim Wegzug unbedingt eine Abmeldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgen muss. Die Meldebehörden leiten die Angaben dann automatisch an die Ausländerbehörden weiter.
Woran ist zu erkennen, ob die PIK-Registrierung bei der ersten Registrierung in der Ausländerbehörde schon vollständig erfolgt ist?
Wichtigstes Merkmal sind die Fingerabdrücke: Bei der PIK-Registrierung werden bei allen Personen über sechs Jahren Abdrücke aller Finger abgenommen sowie biometrische Fotos aufgenommen. Ist dies noch nicht der Fall gewesen, muss die PIK-Registrierung nachgeholt werden. Dies muss wegen einer gesetzlichen Frist bis spätestens 31. Oktober geschehen.
Betroffen sind vor allem Menschen, die schon länger im Landkreis leben. Denn vor einigen Monaten sind Geflüchtete teilweise noch nicht oder nicht vollständig per PIK-Verfahren registriert worden, weil Ausländerbehörden die technische Ausstattung im erforderlichen Umfang noch nicht durch Bund und Land zur Verfügung gestellt worden war. Damit es im Oktober kurz vor Fristende keine Engpässe gibt, sollten Betroffene jetzt unbedingt Termine vereinbaren.
Die Registrierung selbst findet in der Kreisverwaltung am Riversplatz statt und dauert etwa 15 Minuten pro Person. Betroffene sollten in jedem Fall einen Termin über die Ukraine-Hotline des Landkreises Gießen vereinbaren - sie ist telefonisch erreichbar montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr unter Telefon 0641 9390-3590 sowie per E-Mail unter ukraine-hilfe@lkgi.de. Das Team der Hotline gibt auch auf Ukrainisch und Russisch Auskunft.
Die Ausländerbehörde des Landkreises ist zuständig für alle Kreiskommunen außer der Stadt Gießen - diese hat eine eigene Ausländerbehörde.