Die Bewerberin unter Nr. 120 des Wahlvorschlages der CDU, Frau Jenny Wagner, Lilienstraße 25, 35428 Langgöns, hat durch schriftliche Erklärung vom 24. August 2022 Ihr Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass Sie als Gemeindevertreterin ausgeschieden ist.
Ich stelle weiterhin fest, dass
als nächste noch nicht berufene Bewerberin unter laufender Nr. 119 des Wahlvorschlages der CDU als Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns einzureichen.
Langgöns, den 15. September 2022