Noch knapp 3 Wochen: Dann können Bürgerinnen und Bürger des Landes Hessen den neuen Landtag wählen. Bereits seit Montag, 28. August 2023, besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden zu erhalten, so auch im Rathaus Langgöns.
Wahlbenachrichtigungen werden versandt / Informationen zur Wahl stehen im Internet bereit.
Die Wahlbenachrichtigungen, auf deren Rückseite ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt ist, sollten allen Wahlberechtigten bis spätestens 17. September als Brief zugestellt worden sein. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck per Brief, Fax oder E-Mail gestellt werden. Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung die Vornamen, den Familiennamen, die Anschrift und das Geburtsdatum. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Der Briefwahlantrag kann auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen sofort in Empfang genommen werden können und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann. Wer die Unterlagen auch für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person(en). Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.
Weitere Informationen sind zu finden unter www.wahlen.hessen.de oder unter www.lkgi.de im Bereich Politik > Wahlen.
Weiterhin werden für verschiedene Wahllokale noch Wahlhelfer gesucht. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der gemeindlichen Wahlleiterin Anna-Lena Bauer, a.bauer@langgoens.de oder 06403 902046.