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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Anträge zur Anerkennung des Ehrenamtes in der Gemeinde Langgöns

Die Anerkennung des Ehrenamtes ist ein wesentlicher und wichtiger Faktor zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement. Aus diesem Grund wird der alljährliche Neujahrsempfang der Gemeinde Langgöns zum

Abend des Ehrenamtes“

ernannt. Im festlichen Rahmen dieser Veranstaltung werden regelmäßig bis zu zwei ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger und eine Gruppe für ihr bürgerschaftliches Engagement in der Gemeinde gewürdigt, sofern von den zu Ehrenden kein anderer Ort/Zeitpunkt gewünscht wird.

Die zu ehrende/n Bürgerinnen, Bürger oder Gruppe erhalten für ihr soziales Engagement einen Ehrenamtspreis. Der finanzielle Aufwand pro Ehrenamtspreis als Geldpreis beträgt 150,00 € pro Preisträger.

Die Übergabe der Ehrenamtspreise erfolgt durch den Bürgermeister und den Parlamentsvorsitzenden. Personen aus dem Umfeld der Preisträger werden dazu mit eingeladen.

1) Jede Bürgerin und jeder Bürger, jede Institution und jeder Verein haben einmal im Jahr die Möglichkeit, eine(n) ehrenamtliche(n) Tätige(n) oder Gruppe für außergewöhnliche ehrenamtliche Leistung aus einem der nachstehenden Bereiche für den Langgönser Ehrenamtspreis vorzuschlagen:

  • Soziales > Kinder- und Jugendliche > Familien und Senioren
  • Bildung und Erziehung > Kultur und Brauchtum > Kirchen
  • Rettung und Hilfe > bürgerschaftliches Engagement > Umwelt
  • Sport > innovative Projekte

2) Der Vorschlag ist mit einer schriftlichen Begründung bis zum Stichtag

15. Oktober 2025

formlos beim Gemeindevorstand einzureichen. Die Vorschläge werden vertraulich behandelt. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch den Gemeindevorstand.

3) Folgende Auswahlkriterien werden zu Grunde gelegt:

  • die Personen / die Gruppe müssen / muss ihre Tätigkeit in Langgöns ausüben
  • die ehrenamtliche Tätigkeit muss in der Freizeit und unentgeltlich erfolgen
  • die ehrenamtliche Tätigkeit muss über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt werden, bzw. worden sein.
  • Die Ehrung kann auch ausgesprochen werden für eine selbstlose, aufopfernde, spontane Hilfeleistung aus großer Gefahr (Einzelleistung).
  • Es ist darauf zu achten, dass auch die ausländischen MitbürgerInnen erreicht werden.

Hinweis: Die Vorschläge für die Ehrenamtsehrung sollten auch von den Vorschlagenden vertraulich behandelt werden, damit die Auswahl der zu Ehrenden durch die Gemeinde neutral und entsprechend der Richtlinie stattfinden kann.

Marius Reusch
Bürgermeister