Überhängende Äste, Sträucher und Hecken machen den Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer) immer wieder zu schaffen. Wegen der Überwüchse müssen an manchen Geh- und Radwegen Fußgänger und Radfahrer sogar auf die Straße ausweichen.
In Straßen ohne Gehweg wird die Straßenbreite vermindert, sodass dort kaum noch oder nur mit starker Behinderung des Verkehrs geparkt werden kann. Zudem werden Verkehrszeichen verdeckt und stark bewachsene Straßenecken sind auch für Autofahrer nur schlecht einzusehen, sodass das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße gefährlich ist.
Auch Hecken die zwar im unteren Bereich bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, aber im oberen Bereich in den öffentlichen Straßengrund hineinragen, stellen eine Verkehrsgefährdung dar, da auch hier nicht die gesamte Gehwegbreite für den Fußgängerverkehr bzw. Straßenbreite für den Fahrverkehr zur Verfügung steht.
Die Gemeinde Langgöns bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer dringend, ihre Hecken, Bäume und Sträucher mindestens bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch deren Herunterfallen verletzt wird.
Die Gemeinde ist verpflichtet, dies zu kontrollieren und wird in der Folge erforderlichenfalls die Grundstückseigentümer auffordern, den Überwuchs zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Gemeinde überhängende Hecken und Äste entfernen lassen und dies dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen. Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können.