Der Bewerber unter Nr. 311 des Wahlvorschlages der SPD, Herr Christian Egelkraut, Lindenstraße 7, 35428 Langgöns, hat durch schriftliche Erklärung vom 27. Dezember 2023 sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass er als Gemeindevertreter ausgeschieden ist.
Ich stelle fest, dass folgende noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlages der SPD:
Herr Jürgen Schalwat,
Blauäckerweg 22, 35428 Langgöns unter laufender Nr. 318,
Herr Wilhelm Simon,
Birkenstraße 2, 35428 Langgöns unter laufender Nr. 309,
Frau Beate Dörr,
Wingertberg 3, 35428 Langgöns unter laufender Nr. 326,
Herr Hans Ulrich Theiss,
Lärchenring 10, 35428 Langgöns unter laufender Nr. 334
als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung nachrücken würden, aber jeweils auf ihr Mandat verzichten.
Ich stelle daher fest, dass
Frau Carmen Gabriel, Holzheimer Straße 18, 35428 Langgöns
als nächste noch nicht berufene Bewerberin unter laufender Nr. 317 des Wahlvorschlages der SPD als Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 – 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns einzureichen.
Langgöns, den 15. Januar 2024