| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer Sitzung am 28.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Mehrzweckplatz“ im Ortsteil Dornholzhausen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich mit einer Fläche von 17.060 m² umfasst die Flurstücke 12, 18 teilweise, 102/1 teilweise, 118, 119 und 120 in der Flur 17, Gemarkung Dornholzhausen. Die Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Langgöns.
Planziele sind:
- Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf „Festplatz“
- Festsetzung einer Fläche für Sportanlagen „Sportplatz“
- Erhaltung der Gehölzbestände
- Sicherung der Einbindung in das landschaftliche Umfeld.
Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Sportplatzes sowie die Sicherung des bestehenden Festplatzes und damit die Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung sowie der öffentlichen Belange Sport und Freizeit.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
während der Sprechstunden der Gemeindeverwaltung
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 17.00 bis 19.00
sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Langgöns unter https://www.langgoens-web.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-bauen/bauleitplanung während der oben genannten Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Weitere Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung beraten und entschieden.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurden nach § 4b S. 1 BauGB einem privaten Planungsbüro übertragen.
Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Gemeinde Langgöns sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Gemeindeverwaltung Langgöns bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen.
Langgöns, 28. September 2023