Der Bewerber unter Nr. 312 des Wahlvorschlages der SPD, Herr Frank Itter, Obere Pforte 1, 35428 Langgöns hat zum 30. September 2022 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass er als Gemeindevertreter ausgeschieden ist.
Ich stelle weiterhin fest, dass
als nächster noch nicht berufener Bewerber unter laufender Nr. 310 des Wahlvorschlages der SPD als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 – 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der stellv. Gemeindewahlleiterin, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns einzureichen.
Langgöns, den 06. Oktober 2022