Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hatte bereits im Jahr 2024 den Grundsatzbeschluss gefasst, für die Gemeinde Langgöns ab dem 01. Januar 2026 die neue Grundsteuer C einzuführen. Im Jahr 2025 wurden die Vorbereitungen hierzu getroffen. Als Ergebnis kann die in diesem Amtsblatt veröffentlichte Satzung angesehen werden.
Die Grundsteuer C betrifft baureife, unbebaute Grundstücke, also Baulücken im Bereich der Gemeinde Langgöns. Diese werden zukünftig nicht mehr wie bisher mit der Grundsteuer B belegt, sondern mit der neu geschaffenen Grundsteuer C, welche der fünffachen Höhe der Grundsteuer B entspricht.
Gründe:
Die innergemeindliche Entwicklung und Nachverdichtung soll im gesamten Gemeindegebiet Langgöns gestärkt werden, um eine nachhaltige und ganzheitliche Entwicklung der Gemeinde Langgöns sicherzustellen. Nur durch eine flächendeckende innergemeindliche Entwicklung können bestehende Strukturen sinnvoll ergänzt, Leerstände reduziert und die Effizienz der Flächennutzung gesteigert werden. Dies ist insbesondere wichtig, um dem wachsenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden, ohne zusätzlich Flächen in der freien Landschaft zu versiegeln. Ziel ist die vorhandene Infrastruktur wie z. B. Straßen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Ver- und Entsorgungsanlagen hierfür zu nutzen und sinnvoll wirtschaftlich und sozialgerecht auszulasten. Die innergemeindliche Entwicklung in Langgöns ist daher nicht nur als punktuelle Maßnahme, sondern als ganzheitliches Konzept für das gesamte Gemeindegebiet zu verstehen, um eine ausgewogene, nachhaltige und zukunftsfähige Struktur zu schaffen.
Ziel der Gemeinde Langgöns ist es, die bauliche Ausnutzung erschlossener, besiedelter Bereiche im gesamten Gemeindegebiet zu verbessern, um mit Grund und Boden sparsam und schonend sowie klima- und sozialgerecht umzugehen. Dabei soll insbesondere die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungszwecke in der freien Landschaft reduziert und möglichst vermieden werden. Die innergemeindliche Entwicklung im Sinne einer maßvollen Nachverdichtung trägt dazu bei, vorhandene und von der Bürgerschaft durch Beiträge gemeinschaftlich finanzierte Infrastrukturen wie z.B. Straßen und Anlagen für Ver- und Entsorgung von Wasser- und Schmutzwasser sowie z.B. Bildungs- und Betreuungseinrichtungen oder die für die Öffentlichkeit hergestellten Freiflächen bestimmungsgemäß zu nutzen und sinnvoll wirtschaftlich und sozialgerecht auszulasten. Durch die innergemeindliche Entwicklung werden für Einwohnerinnen und Einwohner kurze Wege zu Versorgungs-, Infrastruktur- und kulturellen Einrichtungen geschaffen. Dadurch wird das Verkehrsaufkommen verringert und ein Beitrag zur Verkehrsvermeidung geleistet. Um die zur Deckung des in der Gemeinde Langgöns nachgewiesenen Wohnflächenbedarfs fehlenden Flächen im Außenbereich zu entwickeln, müssten der Landwirtschaft und dem Arten- und Naturschutz wertvolle Flächen, nicht nur für die Schaffung von Bauland, sondern zusätzlich für Ausgleichsmaßnahmen entzogen werden. Der Eingriff in Boden, Natur und Landschaft wäre erheblich und wäre durch konsequente Innenentwicklung zumindest zum großen Teil vermeidbar. Zur Sicherung der Lebensgrundlagen und zum Schutz des Klimas soll die Innenentwicklung daher mit allen Mitteln forciert werden. Daraus ergibt sich der Auftrag für alle Kommunen bereits entwickelte und baureife Grundstücke auch zu mobilisieren. Vor diesem Hintergrund wurden den Kommunen verschiedene rechtliche Handlungsinstrumente zur Verfügung gestellt. Neben den Maßnahmen aus dem Baulandmobilisierungsgesetz bietet § 13 Abs. 5 HGrStG die Möglichkeit, die Mobilisierung von baureifen Grundstücken für Wohnraum zu fördern.