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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 42/2025
Heimatblatt
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Chihuahua stirbt in Langgöns durch Rattengift – Hundebesitzerin will mit tragischem Fall auf Gefahren aufmerksam machen – Tierärztin warnt vor Gift und Gülle

Lilli starb an Rattengift

Lilli, hier mit ihrer Besitzerin Giuliana Pütz, starb an Rattengift

Dr. Katja Wehrend.

Langgöns (ikr). Es war noch dunkel an jenem Mittwochmorgen Ende September, als Katja Pütz mit ihren sieben Chihuahuas zu einem frühen Spaziergang aufbrach. Ein gewöhnlicher Start in den Tag – bis sich das Unheil anbahnte. Zweimal sah sie, wie die kleine Hündin Lilli, die ihrer Tochter Giuliana gehört, am Wegesrand etwas aufnahm und fraß. „Ich konnte es leider nicht verhindern, es war so dunkel“, erzählt die Langgönserin.

Am Abend begann Lilli zu erbrechen, bekam Durchfall, ihr Zustand verschlechterte sich rapide. Am nächsten Morgen brachte Pütz die Hündin zur Tierärztin, doch alle Bemühungen blieben vergeblich. Drei Tage später musste Lilli eingeschläfert werden. Die Diagnose: Vergiftung durch Rattengift. „Es war ein großer Schreck – wir hatten drei schlimme Nächte“, sagt Katja Pütz.

Wo Lilli das Gift aufgenommen hat, weiß Pütz nicht mit Sicherheit. Vermutlich auf einem Feldweg oberhalb der Kita Kinderhaus im Fasanenweg – oder im Feldbereich in Richtung Kirch-Göns. Sie ist dankbar, dass ihre übrigen Hunde verschont blieben. „Ich hätte nie gedacht, dass es einem meiner Tiere passiert. Jetzt ist die Angst immer dabei.“ Auffällig sei gewesen, dass es an jenem Morgen in Richtung Kirch-Göns intensiv nach Gülle roch. „Ob da wohl das Gift drin war? Ich weiß es nicht“, sagt Pütz. Sie betont zugleich, dass sie keine Vorwürfe erheben wolle, sondern hoffe, dass ihr Erlebnis andere Tierbesitzer sensibilisiert. „Ich wünsche mir einfach mehr Bewusstsein, damit so etwas nicht wieder passiert.“

Die Veterinärin Dr. Katja Wehrend betreibt gemeinsam mit ihrer Kollegin Dr. Anne Textor eine Fachtierarztpraxis in Niederkleen. „Wir haben regelmäßig mit Vergiftungen durch Rattengift zu tun – das ist tatsächlich ein großes Problem“, erklärt sie. Rattengifte gegen „Schadnager“ würden in speziellen, geschlossenen Köderboxen ausgelegt, die für Haustiere nicht zugänglich seien. „Dennoch kann es vorkommen, dass Tiere indirekt vergiftet werden – etwa wenn Katzen kontaminierte Mäuse fressen“, sagt sie. Dr. Wehrend unterscheidet zwei Hauptgruppen von Rattengiften: Zum einen Cumarinderivate, die die Blutgerinnung hemmen. Ihre Wirkung setzt meist nach rund zwölf Stunden ein. Wird die Vergiftung rechtzeitig erkannt, kann eine Behandlung mit Vitamin K lebensrettend sein. Dieses Gift hatte Lilli gefressen. Zum anderen gibt es Präparate mit dem Wirkstoff Alpha-Chloralose. Diese Substanz führt zu einer Lähmung der Muskulatur; die Tiere kühlen stark aus und entwickeln Krämpfe. Ein spezifisches Gegengift existiert hier nicht – bei frühzeitiger Diagnose können Infusionen und Wärmetherapie jedoch helfen.

Zur Vorbeugung rät die Tierärztin, dass Schädlingsbekämpfungsmittel nur so ausgebracht werden sollten, dass weder Haustiere noch Wildtiere damit in Kontakt kommen können. „Wenn aus böser Absicht Giftköder ausgelegt werden, ist besondere Aufmerksamkeit gefragt. Hundebesitzer sollten ihre Tiere beim Spaziergang genau beobachten“, betont sie. In ihrer Praxis erlebe sie auch immer wieder, dass Halter ihre Hunde vorsorglich vorstellen, wenn diese unterwegs etwas gefressen haben. „In solchen Fällen ist es manchmal besser, das Tier frühzeitig erbrechen zu lassen.“ Für Hunde, die wie Labradore als „Allesfresser“ bekannt und „wie Staubsauger unterwegs“ seien, empfiehlt Wehrend sogenannte Fressschutzkörbe, die ähnlich wie ein Maulkorb funktionieren und das Aufnehmen von Futter verhindern.

Beim Thema Gülle sieht die Expertin noch ein ganz anderes Risiko. Zwar sei es theoretisch denkbar, dass eine mit Rattengift getötete Maus über den Mist in die Gülle gelangt und diese später ausgebracht wird – „doch das ist äußerst unwahrscheinlich, und die Maus müsste noch sehr frisch sein“, erklärt Wehrend. Gefährlicher seien die E.-coli-Keime, die in Gülle vorkommen und Durchfall verursachen können. Noch gravierender sei jedoch das Bakterium Clostridium botulinum, dessen Botulinumtoxin bei Verwesungsprozessen entsteht. „Dieses Gift kann bei Hunden schwere Lähmungen hervorrufen – ein Gegenmittel gibt es nicht.“

Ihr Fazit ist eindeutig: „Gülle ist eine ganz andere Geschichte als Rattengift. Aber Hunde sollten grundsätzlich nichts fressen, was draußen herumliegt oder aus Pfützen saufen.“

Ihre Hündin Lilli hat Katja Pütz ordnungsgemäß bei der Gemeinde Langgöns abgemeldet, eine offizielle Anzeige hat sie jedoch nicht erstattet. Der Erste Beigeordnete Hans Noormann erklärt dazu: „Der Gemeinde ist der Fall bislang nicht bekannt, da keine offizielle Meldung eingegangen ist.“ Grundsätzlich, so Noormann, setze die Gemeinde oberirdisch kein Rattengift ein. „Wenn es Probleme mit Ratten in der Kanalisation gibt, bringt der Bauhof das Gift gezielt und nur in geschlossenen Schächten aus – dort haben Haustiere keinen Zugang.“ Präventiv könnte die Gemeinde dann im Amtsblatt Warnungen veröffentlichen. Auch in den Kitas gebe es klare Verhaltensregeln für Ausflüge und Spaziergänge: Kinder sollen nichts vom Wegesrand essen und sich in der Natur umsichtig verhalten.

Der Tod der kleinen Chihuahua-Hündin Lilli hat in Lang-Göns Bestürzung ausgelöst – nicht nur unter Tierfreunden. Der Fall zeigt, wie wichtig Aufmerksamkeit im Umgang mit Haustieren und möglichen Umweltgefahren ist. Ob die Vergiftung auf einen ausgelegten Köder oder einen tragischen Zufall zurückgeht, bleibt offen. Für Katja Pütz und ihre Tochter Giuliana ist klar: Wenn ihre Geschichte dazu beiträgt, andere zu sensibilisieren, war Lillis Tod nicht umsonst.

Was gilt rechtlich, wenn ein Hund vergiftet wird?

Wird ein Hund vorsätzlich vergiftet – also wenn jemand gezielt Giftköder auslegt, um ein Tier zu verletzen oder zu töten – gilt das als Tierquälerei nach § 17 des Tierschutzgesetzes.

Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Wird Gift fahrlässig oder unsachgemäß ausgebracht, etwa bei der Schädlingsbekämpfung, kann das als Ordnungswidrigkeit oder Sachbeschädigung (§ 303 StGB) gewertet werden. Tiere gelten rechtlich nicht als Sachen, werden aber in solchen Fällen „wie Sachen“ behandelt (§ 90a BGB).

Ohne Nachweis eines Täters oder Köders bleibt der Verdacht häufig straflos, die Gemeinde oder Polizei dokumentiert solche Fälle jedoch und spricht öffentliche Warnungen aus.