hier: Nachrücken eines Wahlbewerbers
Der Bewerber des Wahlvorschlages der FWG, Herr Otfried Beppler, Niederkleener Straße 28, 35428 Langgöns, hat mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 sein Mandat im Ortsbeirat Oberkleen niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass er sein Mandat im Ortsbeirat Oberkleen verloren hat.
Ich stelle weiterhin fest, dass
Herr Sebastian Kaiser, Friedenstraße 50, 35428 Langgöns
als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der FWG als Ortsbeiratsmitglied in den Ortsbeirat Oberkleen nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns/Oberkleen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 – 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, einzureichen.
Langgöns, den 27. Oktober 2022