Die Gemeinde Langgöns bietet auch in diesem Jahr wieder Brennholz zur privaten Nutzung an. Es gibt zwei Möglichkeiten Holz aufzuarbeiten:
| 1) | Polterholz = Holzstapel mit Stammlängen von 3 bis 5 Metern; Laub- oder Nadelholz; Durchmesser ca. 15-40 cm; sortenrein gepoltert und vollständig vermessen; Aufarbeitung ganzjährig, aber zeitnah empfohlen, wegen Brut- und Setzzeiten sowie der Gefahr des Diebstahls; Mindestbestellmenge 2,5 fm, maximal 10fm (dies gilt jedoch nur für Laubholz); Das Holz ist an einem festen Weg gelagert, so dass ein Abtransport mit normalen PKW und Anhänger möglich ist. Mehr- oder Mindermengen sowie Beimengungen anderer Holzarten von ca. 20% sind vom Käufer zu akzeptieren. |
| 2) | Schlagabraum = hierbei handelt es sich um ungerückte und nicht vermessene Kronenresthölzer, gebrochene Stämme und Resthölzer aus der Verkehrssicherung, die eigenständig aufgearbeitet werden müssen. Das aufgearbeitete Holz muss im Wald oder Zuhause aufgesetzt werden. Anschließend wird es von einem gemeindlichen Mitarbeiter vermessen und abgerechnet. Schlagabraum darf nur vom 1.9. bis 30.11. und vom 1.1. bis 30.4. aufgearbeitet werden. |
Die Holzabgabe erfolgt nur an Langgönser Bürger*innen
Holzbestellungen sind nur wirksam, wenn mit dem Bestellzettel der Gemeinde bestellt wird. Er muss unterschrieben und zusammen mit dem Motorsägenschein bei der Gemeinde vorliegen (per E-Mail bitte an c.messerschmidt@langgoens.de) Der Bestellzettel steht ab sofort zum runterladen auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung. Auch ist er an der Information im Rathaus erhältlich. Im Anschluss erhalten die Interessenten eine Bestellbestätigung von der Gemeinde. Erst mit Vorliegen dieser Bestätigung ist der Bestellvorgang wirksam und abgeschlossen. Letzer Bestelltermin ist der 18.11.2022. Für später eingehende Bestellungen ist eine Zuteilung nicht gewährleistet!
Je nach Fortschritt der forstlichen Arbeiten erfolgen Teillieferungen. Eine Holzzuteilung erfolgt dabei nicht zwangsläufig nach dem Eingang der Bestellungen, sondern nach Zweckmäßigkeit und Erreichen der individuellen Bestellmengen. Nach der Zuteilung und Inrechnungstellung des Holzes durch die Gemeinde geht die Gefahr des Verlustes auf den Käufer über. Ein Ersatzanspruch für entwendetes, im Wald gelagertes, Holz besteht nicht! Eine zeitnahe Bezahlung sowie Aufarbeitung des Holzes ist daher angebracht.
Bei der Aufarbeitung ist zu beachten, dass der Wald nur auf Wegen und Rückegassen befahren werden darf. Die Wege sollten bei ungünstiger Witterung (langanhaltender und ergiebiger Regen) nicht befahren werden. Die Aufarbeitungs- und Abfuhrzeiten des Holzes müssen eingehalten werden. Die Arbeitszeit beginnt frühestens eine Std. nach Sonnenaufgang und endet spätestens eine Std. vor Sonnenuntergang. An Sonn- und Feiertagen ist die Brennholzaufarbeitung und -abfuhr unzulässig. Alleinarbeit mit gefährlichen Maschinen (bspw. Motorsägen) ist zu vermeiden. Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung bestehend aus Schnittschutzschuhen oder –stiefeln, Schnittschutzhose und Schutzhelm mit Visier und Gehörschutz ist verpflichtend! Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass zukünftige Bestellung abgelehnt werden.
Aufgrund der PEFC-Zertifizierung des Gemeindewaldes ist die Verwendung von Bio-Kettenöl und Sonderkraftstoffen bei Zweitaktmaschinen vorgeschrieben. Die Verwendung von Stahlkeilen ist verboten!
Haftungsausschluss Eichenprozessionsspinner
Das bereitgestellte Eichen-Brennholz wird im gewöhnlichen Geschäftsgang auf erkennbaren Befall durch Eichenprozessionsspinner kontrolliert. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Einzelfall ein Befall nicht erkannt wird bzw. ein Befall vorhanden ist. Die Gemeinde Langgöns haftet daher nicht für Schäden gegenüber Kunden oder Dritten und schließt insoweit eine Haftung für Schadensersatzansprüche aus, soweit solche nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.