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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Information der Flurbereinigungsbehörde Marburg

Amt für Bodenmanagement Marburg

- Flurbereinigungsbehörde –

Robert-Koch-Straße 17

35037 Marburg

Telefon: +49 611 535-3261 Fax: +49 611 327 605 705

E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren Mittleres Kleebachtal (VF 2600)

Geschäftszeichen: 2-MR-05-26-00-01-B-0005#001 und

Flurbereinigungsverfahren Dornholzhausen-Niederkleen (VF 2604)

Geschäftszeichen: 2-MR-05-26-04-01-B-0005#001

Informationen der Flurbereinigungsbehörde Marburg

Flurbereinigung entlang des Kleebaches:

Landankauf im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren Mittleres Kleebachtal und Dornholzhausen-Niederkleen

Die Flurbereinigungsverfahren Mittleres Kleebachtal und Dornholzhausen-

Niederkleen wurden durch Flurbereinigungsbeschlüsse in 2020 und 2022 eingeleitet.

Ziel dieser Flurbereinigungsverfahren ist es, die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzusetzen und den Kleebach und dessen Wasserqualität in den verschiedenen Ortsteilen zu verbessern.

Im Maßnahmenprogramm der WRRL ist für den Kleebach die Bereitstellung von Gewässerrandstreifen vorgesehen, um die Entwicklung und den Schutz der Gewässer zu gewährleisten. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, hatte die Gemeinde Langgöns die Flurbereinigungsverfahren beim Amt für Bodenmanagement (AfB) Marburg beantragt.

Für die damit verbundenen Kosten – insbesondere den Erwerb und die Ausweisung eines Uferrandstreifens entlang des Kleebachs und des Strauchbachs – liegt der Gemeinde Langgöns bereits eine Förderzusage aus dem Landesprogramm Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz vor.

Um die benötigten Flächen bereitzustellen, können Grundstückseigentümer in den Flurbereinigungsverfahren Ihre Grundstücke an die Gemeinden (Langgöns und Butzbach) abtreten, bzw. auf eine erneute Ausweisung von Grundstücken verzichten und stattdessen eine Geldabfindung erhalten. Hierzu ist mit einer Erklärung nach § 52 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) eine schriftliche Zustimmung notwendig. Nach der unwiderruflichen Zustimmung wird ein Verfügungsverbot ins Grundbuch eingetragen, um einen erneuten Grundstücksverkauf oder eine andere Belastungseintragung zu verhindern. Der Ankauf der landwirtschaftlichen Flächen (Ackerland oder Grünland) kann in beiden Verfahrensgebieten zu einem Wert von 1,40 Euro pro Quadratmeter erfolgen.

Im weiteren Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens, werden im Rahmen der Bodenordnung neue Abgrenzungen von privaten und öffentlichen Flächen, auf der Grundlage von Gesprächen mit allen Beteiligten, erfolgen.

Alle Eigentümer und Erbengemeinschaften von Grundstücken innerhalb der betroffenen Flurbereinigungsgebiete erhalten in den kommenden Tagen ein Schreiben vom Amt für Bodenmanagement Marburg. Mit diesen Schreiben möchten wir Sie nochmals über die Maßnahmen und Ihren Besitz informieren. Diesem Schreiben ist ein Fragebogen beigefügt, den Sie bitte ausgefüllt an die Dienststelle zurücksenden. Damit helfen Sie uns den weiteren Ablauf zu erleichtern.

Weitere Informationen zu den Flurbereinigungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten https://hvbg.hessen.de/VF2600 und https://hvbg.hessen.de/VF2604.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Herr Sauer (Verfahrensleitung) Tel.: 0611 535-3261, E-Mail: juergen.sauer@hvbg.hessen.de und Frau Gies (Sachbearbeiterin Bodenordnung) Tel.: 0611 535-3339, E-Mail: ronja.gies@hvbg.hessen.de gerne persönlich zur Verfügung.

Diese Bekanntmachung wird in der Gemeinde Langgöns und der Stadt Butzbach, sowie die vorgenannten Internetadressen öffentlich bekannt gemacht.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für die Flurbereinigungsverfahren können im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Marburg, 15. Oktober 2025

Amt für Bodenmanagement Marburg
Im Auftrag
gez. Sauer
(Verfahrensleiter)