Titel Logo
Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan „Östlich der Bahnstraße“

Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns, Ortsteil Oberkleen

Bebauungsplan „Östlich der Bahnstraße“

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Bahnstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Oberkleen, Flur 1, die Flurstücke 106/1 teilweise, 111/1, 113/3, 114/5, 114/6, 115, 116, 116/1, 116/2 und 117 und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist unter der angegebenen Internet-Adresse anhand der Planunterlagen oder im Rathaus der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, Untergeschoss, Bauamt, Zimmer U5, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Mit dem Bebauungsplan sollen auf den bislang überwiegend als Lagerplatz genutzten Flächen im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes der Gemeinde Oberkleen von 1964, der hier bislang Gewerbegebiet und unmittelbar nördlich davon Dorfgebiet festsetzt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung einer städtebaulichen Nachverdichtung mit einer das nähere Umfeld ergänzenden gemischten Nutzung geschaffen werden. Darüber hinaus werden die nördlich angrenzenden bereits bebauten Baugrundstücke sowie Teilabschnitte der Wegeparzelle des inzwischen funktionslos gewordenen Wirtschaftswegs des seit längerer Zeit nicht mehr trassierten Bahndamms in den Geltungsbereich einbezogen. Der Bebauungsplan dient demnach ebenfalls der Anpassung der Festsetzungen an die gegenwärtigen Nutzungen. Entsprechend der geplanten und bereits vorhandenen Nutzungen ist das Planziel des Bebauungsplanes die Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie landschaftspflegerischem Fachbeitrag und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag werden in der Zeit von

Montag, dem 03.11.2025 bis einschließlich Freitag, dem 05.12.2025

im Internet unter der Adresse www.langgoens.de unter der Rubrik „Umwelt & Planen – Bauen & Infrastruktur“, „Planen / Bauen“ und „Bauleitplanung“ veröffentlicht.

https://www.langgoens.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-bauen/bauleitplanung

Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Langgöns wird auch im Zentralen Internetportal für die Bauleitplanung

in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, Untergeschoss, Bauamt, Zimmer U5. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich:

Montag bis Mittwoch

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauamt@langgoens.de möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Langgöns, den 23.07.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Langgöns
Marius Reusch
Bürgermeister

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Östlich der Bahnstraße“

Abbildung genordet, ohne Maßstab