Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns am 29.09.2022 folgende
beschlossen:
Artikel I
Der § 4 (2) wird ersatzlos gestrichen.
Ersatzpflichtig sind nur die Fraktionssitzungen, die auch tatsächlich stattgefunden haben. Die Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 12 pro Jahr begrenzt. Zusätzlich können 2 Sitzungen für Klausurtagungen abgerechnet werden.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Langgöns, den 10.11.2022