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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns am 29.09.2022 folgende

Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Langgöns

beschlossen:

Artikel I

Der § 4 (2) wird ersatzlos gestrichen.

Ersatzpflichtig sind nur die Fraktionssitzungen, die auch tatsächlich stattgefunden haben. Die Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 12 pro Jahr begrenzt. Zusätzlich können 2 Sitzungen für Klausurtagungen abgerechnet werden.

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Langgöns, den 10.11.2022

Der Gemeindevorstand
gez.
(Reusch)
Bürgermeister