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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915) in Verbindung mit den der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl. I S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns am 29.09.2022 die nachstehende

Änderungssatzung

beschlossen:

Artikel I

Der § 3 (5) der vorgenannten Satzung erhält folgende geänderte Fassung :

Die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Langgöns sind dazu berechtigt, gegenüber dem Veranstalter / Benutzer die Festplatzeinrichtung entgegenzunehmen bzw. zurückzugeben. Anweisungen der Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Langgöns sind in jedem Falle Folge zu leisten.

Artikel II

Der § 10 der vorgenannten Satzung wird ersatzlos gestrichen. Die nachfolgende Nummerierung wird entsprechend angepasst.

Artikel III

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Langgöns, den 10.11.2022

Der Gemeindevorstand
gez.
(Reusch)
Bürgermeister