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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen Az. 121-095/22-02

Hiermit ordne ich gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:

In der Gemeindestraße Bornweg, auf dem Parkplatz des Friedhofs in Cleeberg

das Verkehrszeichen 314 StVO, mit dem Zusatzzeichen 1044-10 StVO und entsprechender Parkmarkierung.

Begründung:

Auf dem Parkplatz des Friedhofs in Cleeberg, wird ein Schwerbehindertenparkplatz für Schwerbehinderte Besucher des Friedhofs benötigt.

Der Bürgermeister der Gemeinde Langgöns
als örtliche Ordnungsbehörde
Straßenverkehrsbehörde
Reusch