Hiermit ordne ich gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:
In der Gemeindestraße Bornweg, auf dem Parkplatz des Friedhofs in Cleeberg
das Verkehrszeichen 314 StVO, mit dem Zusatzzeichen 1044-10 StVO und entsprechender Parkmarkierung.
Begründung:
Auf dem Parkplatz des Friedhofs in Cleeberg, wird ein Schwerbehindertenparkplatz für Schwerbehinderte Besucher des Friedhofs benötigt.