Die Gemeindevertretung hat am 03.11.2022 beschlossen, einen Teilbereich (siehe unten dargestellte Liegenschaftskarte) der Butzbacher Straße im Ot. Niederkleen gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz einzuziehen. Der Einzugsbereich ist für das neu gebildete Flurstück 150/7 in der Flur 2 vorgesehen. Die Einziehung wird ortsüblich hiermit bekanntgemacht. Die Einziehung gilt ab dem 28.02.2023.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb der genannten Einziehungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns [Postfach 1151, 35424 Langgöns] zu erheben.
Einzugsbereich der Butzbacher Straße