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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Entwidmung einer Gemeindestraße im Ot. Niederkleen,

Flur 2, Flurstück 150/7 Alte Butzbacher Straße gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz (HStrG)

hier: Einziehungsbeschluss

Die Gemeindevertretung hat am 03.11.2022 beschlossen, einen Teilbereich (siehe unten dargestellte Liegenschaftskarte) der Butzbacher Straße im Ot. Niederkleen gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz einzuziehen. Der Einzugsbereich ist für das neu gebildete Flurstück 150/7 in der Flur 2 vorgesehen. Die Einziehung wird ortsüblich hiermit bekanntgemacht. Die Einziehung gilt ab dem 28.02.2023.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb der genannten Einziehungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns [Postfach 1151, 35424 Langgöns] zu erheben.

Einzugsbereich der Butzbacher Straße

Der Gemeindevorstand
Marius Reusch
Bürgermeister