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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 46/2025
Gestaltung Innenteil Seite 6
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Infos zur Brennholzbestellung 2025-2026

Revierförsterei Langgöns - Brennholzbestellung für 2025/2026

Die Gemeinde Langgöns bietet auch in diesem Jahr wieder Brennholz zur privaten Nutzung an. Es gibt folgende Möglichkeit Holz aufzuarbeiten:

Polterholz: Holzstapel mit Stammlängen von 3 bis 5 Metern; Laub- oder Nadelholz; Durchmesser ca. 10-40 cm; sortenrein gepoltert und vollständig vermessen; Aufarbeitung ganzjährig, aber zeitnah empfohlen, wegen Brut- und Setzzeiten sowie der Gefahr des Diebstahls; Mindestbestellmenge 2,5 fm, maximal 10fm (dies gilt jedoch nur für Laubholz); Das Holz ist an einem festen Weg gelagert, so dass ein Abtransport mit normalen PKW und Anhänger möglich ist. Mehr- oder Mindermengen sowie Beimengungen anderer Holzarten von ca. 20% sind vom Käufer zu akzeptieren. Aufgrund eines massiven Käferbefalls bei der Baumart Eiche kann die Menge an vorbestelltem Buchenholz nicht garantiert werden. Buchenholzbesteller haben daher eine teilweise oder vollständige Ersatzlieferung in der Holzart Eiche zu akzeptieren!

Schlagabraum: Wir weisen darauf hin, dass die Abgabe von Schlagabraum aus Sicherheitsgründen nicht mehr erfolgt. Viele Waldbestände und Einzelbäume sind so krank, dass durch unkontrollierte Astabrüche Lebensgefahr besteht.

Allgemeine Informationen

Die Holzabgabe erfolgt nur an Langgönser Bürger*innen

Holzbestellungen sind nur wirksam, wenn mit dem Bestellzettel der Gemeinde bestellt wird. Der Sachkundenachweis für die Bedienung einer Motorsäge muss der Bestellung beigefügt werden.

Holzkäufer die nicht Inhaber eines Motorsägescheines sind haben die Möglichkeit, einen Helfer zu benennen der im Besitz eines Motorsägescheines ist und auch die Arbeiten entsprechend durchführt.

Weiterhin ist eine Unterschrift des verantwortlichen Motorsägenführers (wenn abweichend vom Holzkäufer) zwingend erforderlich. Der aktualisierte Bestellzettel steht ab sofort zum runterladen auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung. Auch ist er an der Information im Rathaus erhältlich.

Die ausgefüllten Bestellzettel können entweder per E-Mail an c.messerschmidt@langgoens.de oder aber per Post sowie auch an der Information im Rathaus abgegeben werden.

Im Anschluss erhalten die Interessenten eine Bestellbestätigung von der Gemeinde. Erst mit Vorliegen dieser Bestätigung ist der Bestellvorgang wirksam und abgeschlossen.

Letzter Bestelltermin ist der 05.12.2025. Für später eingehende Bestellungen ist eine Zuteilung nicht gewährleistet!

Je nach Fortschritt der forstlichen Arbeiten erfolgen Teillieferungen. Eine Holzzuteilung erfolgt dabei nicht zwangsläufig nach dem Eingang der Bestellungen, sondern nach Zweckmäßigkeit und Erreichen der individuellen Bestellmengen. Nach der Zuteilung und Inrechnungstellung des Holzes durch die Gemeinde geht die Gefahr des Verlustes auf den Käufer über. Ein Ersatzanspruch für entwendetes, im Wald gelagertes, Holz besteht nicht! Eine zeitnahe Bezahlung sowie Aufarbeitung des Holzes ist daher angebracht.

Bei der Aufarbeitung ist zu beachten, dass der Wald nur auf Wegen und Rückegassen befahren werden darf. Die Wege sollten bei ungünstiger Witterung (langanhaltender und ergiebiger Regen) nicht befahren werden. Die Aufarbeitungs- und Abfuhrzeiten des Holzes müssen eingehalten werden.

Die Arbeitszeit beginnt frühestens eine Std. nach Sonnenaufgang und endet spätestens eine Std. vor Sonnenuntergang. An Sonn- und Feiertagen ist die Brennholzaufarbeitung und -abfuhr unzulässig.

Alleinarbeit mit gefährlichen Maschinen (bspw. Motorsägen) ist zu vermeiden.

Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung bestehend aus Schnittschutzschuhen oder –stiefeln, Schnittschutzhose und Schutzhelm mit Visier und Gehörschutz ist verpflichtend! Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass zukünftige Bestellung abgelehnt werden.

Aufgrund der PEFC-Zertifizierung des Gemeindewaldes ist die Verwendung von Bio-Kettenöl und Sonderkraftstoffen bei Zweitaktmaschinen vorgeschrieben. Die Verwendung von Stahlkeilen ist verboten!

Haftungsausschluss Eichenprozessionsspinner

Das bereitgestellte Eichen-Brennholz wird im gewöhnlichen Geschäftsgang auf erkennbaren Befall durch Eichenprozessionsspinner kontrolliert. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Einzelfall ein Befall nicht erkannt wird bzw. ein Befall vorhanden ist. Die Gemeinde Langgöns haftet daher nicht für Schäden gegenüber Kunden oder Dritten und schließt insoweit eine Haftung für Schadensersatzansprüche aus, soweit solche nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.