Die Bewerberin unter Nr. 119 des Wahlvorschlages der CDU, Frau Felicitas Beuschel, Wingertberg 8, 35428 Langgöns, hat durch schriftliche Erklärung vom 15. November 2023 Ihr Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass sie als Gemeindevertreterin ausgeschieden ist.
Ich stelle weiterhin fest, dass
Herr Hans-Joachim Bayer,
Kleehofstraße 21, 35428 Langgöns
als nächster noch nicht berufener Bewerber unter laufender Nr. 116 des Wahlvorschlages der CDU als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 – 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns einzureichen.
Langgöns, den 17. November 2023