Bitte beachten Sie, dass die Ablesung der in 2021 und 2022 installierten neuen Funkzähler elektronisch per 31.12.2022 durch die Gemeindewerke erfolgt und daher für diese Objekte
keine Meldung der Eigentümer*innen an die Gemeindewerke mehr erforderlich ist.
Hauseigentümer*innen, die noch keinen Funkzähler besitzen und/oder bei denen ein/mehrere Kundeneigentumszäher installiert sind, bitten wir, den Zählerstand/die Zählerstände
per E-Mail unter: a.wilke@langgoens.de
oder schriftlich mitzuteilen.
Sie finden einen Link zum Vordruck im Internet auf der Startseite der Gemeinde Langgöns
und einen Vordruck im Amtsblatt der KW 47 + KW 48.
Zählerstände, der o.g. Zähler, die uns bis zum Stichtag 18.12.2022, nicht vorliegen, werden anhand des Wasserverbrauchs der Vorjahre eingeschätzt.