Bitte beachten Sie, dass die Ablesung der in 2021, 2022 und 2023 installierten neuen Funkzähler elektronisch per 31.12.2023 durch die Gemeindewerke erfolgt und daher für diese Objekte
keine Meldung der Eigentümer*innen an die Gemeindewerke mehr erforderlich ist.
Hauseigentümer, die noch keinen Funkzähler besitzen und/oder bei denen ein/mehrere Kundeneigentumszähler installiert sind, bitten wir, den Zählerstand/die Zählerstände
per E-Mail unter: a.wilke@langgoens.de
oder schriftlich mitzuteilen.
Des Weiteren bitten wir um Übermittlung der Wassermenge für Poolfüllungen, die in 2023 über abwasserbefreite Zähler (Gartenzähler) getätigt wurden über die o.g. Kontaktwege.
Sie finden einen Link zum Vordruck im Internet auf der Startseite der Gemeinde Langgöns und einen Vordruck im Amtsblatt der KW 48 + KW 49.
Zählerstände, der Hauswasserzähler, die uns bis zum Stichtag 16.12.2023, nicht vorliegen, werden anhand des Wasserverbrauchs der Vorjahre eingeschätzt.