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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 48/2025
Umweltnachrichten
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Entfernung von Überhang von Bäumen und Sträuchern in den Verkehrsraum

Bei verschiedenen Ortsterminen wurde festgestellt, dass von vielen Privatgrundstücken Ast- und Strauchwerk in den öffentlichen Verkehrsraum wie Straßen, Gehwege, Feldwege und Waldwege ragt. Hierdurch entsteht eine Behinderung, wenn nicht sogar eine Gefährdung der Benutzer dieser Bereiche. Insbesondere Personen, die mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl u.a. unterwegs sind benötigen meist die volle Gehwegbreite und sind ggf. durch überhängende Hecken gezwungen den sicheren Gehweg zu verlassen und auf der Straße zu fahren. Tragen auch Sie zur Sicherheit in unserer Gemeinde bei und schneiden Sie Ihre Hecken, Bäume und Sträucher auf Ihre Grundstücksgrenze zurück.

Da jetzt optimale Bedingungen für einen Hecken- und Gehölzschnitt herrschen, bitten wird die Einwohner unserer Gemeinde, den Überhang ihrer Bäume und Hecken bis spätestens 28. Februar 2026 zu beseitigen. Ab diesem Termin beginnt wieder die Brut- und Setzzeit, in der diese Rückschnitte nicht durchgeführt werden dürfen.

Uwe Müller
Umweltberater