Die Bewerberin unter Nr. 303 des Wahlvorschlages der SPD, Frau Heidi Tonhäuser, Aulbachstraße 24, 35428 Langgöns, ist am 21.11.2025 verstorben.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass sie als Gemeindevertreterin ausgeschieden ist.
Ich stelle fest, dass folgende noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlages der SPD:
Herr Hans Jürgen Bachmann, Obergasse 38, 35428 Langgöns unter laufender Nr. 332,
Frau Magdalena Werle, Egerländer Straße 6, 35428 Langgöns unter laufender Nr. 323,
als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung nachrücken würden, aber jeweils auf ihr Mandat verzichten.
Ich stelle daher fest, dass
Frau Kristine Tromsdorf, Fr.-Ebert-Straße 23, 35428 Langgöns
als nächste noch nicht berufene Bewerberin unter laufender Nr. 335 des Wahlvorschlages der SPD als Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 – 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns einzureichen.
Langgöns, den 05. Dezember 2025