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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen Az.: 121-094/22-01

Hiermit ordne ich gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:

Das VZ 314 mit Zusatzzeichen 1050-32 StVO, an der Ladestation auf dem Parkplatz der Weidigsporthalle in Oberkleen.

Begründung:

Auf dem Parkplatz vor der Ladestation, vor der Weidigsporthalle in Oberkleen, sollen bevorrechtigt nur Elektrofahrzeuge während des Ladens parken.

Lang-Göns, 14.12.2022

Der Bürgermeister der Gemeinde Langgöns
als örtliche Ordnungsbehörde
Straßenverkehrsbehörde
Reusch