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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Tarifes für Taxen

in der Gemeinde Langgöns.

Aufgrund des § 51 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBl. I S. 241) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 Ziffer 3 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 27.07.1961, zuletzt geändert durch Art. 11 der Verordnung vom 24.10.1974 (GVBl. I S. 551) hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 24.11.2022 die nachfolgende 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Tarifes für Taxen in der Gemeinde Langgöns beschlossen.

Artikel I

Der § 2 - Beförderungsentgelte der vorstehend genannten Verordnung wird wie folgt geändert:

(1)

Das Beförderungsentgelt setzt sich unbeschadet der Zahl der zu befördernden Personen aus der Grundgebühr, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis) und den Zuschlägen zusammen.

(2)

Die Grundgebühr beträgt: —  2,90 Euro

(3)

a) Fahrpreis pro Kilometer:  — 2,20 Euro

b) Ab dem 2. Kilometer beträgt der Fahrpreis: —  2,10 Euro pro Kilometer.

(Der Fahrpreisanzeiger schaltet jeweils 0,10 € weiter)

(4)

Gebühr für Wartezeit je Stunde 25,00 €

Artikel II

Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Langgöns, den 22. Dezember 2022

Der Gemeindevorstand
(Reusch)
Bürgermeister