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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Langgöns vom 30. Juni 2011

Aufgrund von § 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2020 (GVBl. S. 436) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1 bis 6 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 12 G vom 24.06.2022 (BGBl. I S. 959) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns in ihrer Sitzung am 03.11.2022 folgende

Änderungssatzung

beschlossen:

Artikel I

Der § 3 - Verpflegungsentgelt, Spiele- und Getränkepauschale wird wie folgt geändert

(1)

Das Verpflegungsentgelt wird auf 3,50 €/Tag festgesetzt.

(2)

Nimmt ein Kind ausnahmsweise am Mittagessen teil, so beträgt das Verpflegungsentgelt 4,00 €/Tag.

(3)

Das Verpflegungsentgelt wird pro Betreuungstag erhoben, ausgenommen bei entschuldigtem Fehlen.

(4)

Das Verpflegungsentgelt wird durch die Gemeindekasse erhoben.

(5)

Die Höhe der monatlichen Spiele- und Getränkepauschale wird von der jeweiligen Einrichtung selbst festgelegt und von den Erziehungsberechtigten direkt erhoben.

Artikel II

Diese 11. Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft.

Langgöns, den 22.12 2022

Der Gemeindevorstand
gez.
(Reusch)
Bürgermeister