Bezugnehmend auf das bevorstehende Silvesterfest und das damit verbundene Abbrennen von Feuerwerkskörpern möchte ich auf folgendes Hinweisen:
Gemäß § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern verboten.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung!