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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kindergartenbeiratssatzung

5. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung, Elternbeirat, Gesamtelternbeirat und Kindergartenbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Langgöns

vom 24.12.1999,

zuletzt geändert am 26.02.2016

Auf Grund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I vom 27.12.2006, S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2023 (GVBl. S. 607) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns in ihrer Sitzung am 14.12.2023 nachstehende Änderungssatzung beschlossen.

Artikel I

Paragraph 8 Absatz 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„Um die pädagogische und organisatorische Arbeit aller Kindergärten zu koordinieren, wird ein Kindergartenbeirat gebildet. Dem Kindergartenbeirat gehören an:

10 gewählte Vertreter aller Elternbeiräte,

wobei je 2 von den beiden Kindergärten im Ortsteil Lang-Göns und dem Kindergarten im Ortsteil Niederkleen sind

der Bürgermeister,

ein Verwaltungsmitarbeiter aus dem Bereich der Kitaverwaltung,

aus jedem Kindergarten die Leitung und

1 Personalvertreter.

Weiter können die Stellvertreter der Elternbeiräte eines jeden Kindergartens (maximal 1 Vertreter) an den Sitzungen teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Langgöns, den 01.01.2024

Der Gemeindevorstand
(Reusch)
Bürgermeister