vom 24.12.1999,
zuletzt geändert am 26.02.2016
Auf Grund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I vom 27.12.2006, S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2023 (GVBl. S. 607) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns in ihrer Sitzung am 14.12.2023 nachstehende Änderungssatzung beschlossen.
Paragraph 8 Absatz 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
„Um die pädagogische und organisatorische Arbeit aller Kindergärten zu koordinieren, wird ein Kindergartenbeirat gebildet. Dem Kindergartenbeirat gehören an:
10 gewählte Vertreter aller Elternbeiräte,
wobei je 2 von den beiden Kindergärten im Ortsteil Lang-Göns und dem Kindergarten im Ortsteil Niederkleen sind
der Bürgermeister,
ein Verwaltungsmitarbeiter aus dem Bereich der Kitaverwaltung,
aus jedem Kindergarten die Leitung und
1 Personalvertreter.
Weiter können die Stellvertreter der Elternbeiräte eines jeden Kindergartens (maximal 1 Vertreter) an den Sitzungen teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Langgöns, den 01.01.2024