Bitte beachten Sie, dass die Ablesung der in 2021 bis 2024 installierten neuen Funkzähler (digitale Anzeige + dicker blauer Rand) elektronisch per 31.12.2024 durch die Gemeindewerke erfolgt und daher für diese Objekte keine Meldung der Eigentümer*innen an die Gemeindewerke mehr erforderlich ist.
Hauseigentümer*innen, die noch keinen Funkzähler besitzen und/oder bei denen ein/mehrere Kundeneigentumszähler (Garten/ Stallzähler) installiert ist/sind, bitten wir, den Zählerstand/die Zählerstände
per E-Mail unter: a.wilke@langgoens.de oder schriftlich mitzuteilen.
Des Weiteren bitten wir um Übermittlung der Wassermenge für Poolfüllungen, die in 2024 über abwasserbefreite Zähler (Gartenzähler) getätigt wurden (Kontaktwege siehe oben).
Sie finden einen Link zum Vordruck im Internet auf der Startseite der Gemeinde Langgöns und einen Vordruck in den Vollauflagen des Amtsblattes in der KW 48 + KW 51.
Zählerstände, der analogen Hauswasserzähler, die uns bis zum Stichtag 21.12.2024, nicht vorliegen, werden anhand des Wasserverbrauchs der Vorjahre eingeschätzt.