gemäß § 83 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung vom 3. November 2017 in der derzeit gültigen Fassung
| Gemeinde: | Langgöns |
| Gemarkung: | Oberkleen |
| Flur: | 3 |
| Flurstücke: | 124/2, 125, 184, 185, 186, 187 |
| Gebiet / Lage: | Herrnacker, Friedenstraße |
wird nach § 83 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht, dass am 09.12.2024 der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 05.12.2024 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtzustand, durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtzustandes ersetzt. Die Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB).
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nicht anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden.
Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 BauGB).
Die Geldleistungen sind fällig.
Langgöns, 09.12.2024